Sie erwarten ein Kind und sind im öffentlichen Dienst beschäftigt? Dann stellt sich die Frage, welche Leistungen Ihnen im Zusammenhang mit der Geburt Ihres Kindes zustehen. Neben dem Elterngeld, das Ihnen als Elternteil unabhängig von Ihrer Beschäftigung gewährt wird, spielt die Beihilfe eine wichtige Rolle. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Beihilfe im öffentlichen Dienst, insbesondere im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes.
Was ist Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine staatliche Leistung, die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst gewährt wird. Sie ist eine Art Krankenversicherung, die einen Teil der Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Leistungen übernimmt. Die Beihilfe ist jedoch keine Vollversicherung, sondern eine Teilversicherung. Das bedeutet, dass der Beihilfeberechtigte einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Die Höhe des Beihilfeanteils richtet sich nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder des Beihilfeberechtigten.
Beihilfe im Zusammenhang mit der Geburt
Die Beihilfe übernimmt auch einen Teil der Kosten für die Geburt Ihres Kindes. Dazu gehören Kosten für die Hebamme, die Klinikaufenthalte, die ärztliche Betreuung und die Neugeborenenuntersuchungen. Die genaue Höhe der Beihilfeleistungen hängt von der jeweiligen Beihilfeverordnung des Bundeslandes ab, in dem Sie beschäftigt sind.
Beihilfeleistungen bei der Geburt
Im Allgemeinen werden folgende Kosten von der Beihilfe übernommen:
- Kosten für die Hebamme
- Kosten für die Entbindung im Krankenhaus
- Kosten für die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und der Geburt
- Kosten für die Neugeborenenuntersuchungen
- Kosten für Medikamente und andere medizinische Leistungen im Zusammenhang mit der Geburt
Die Beihilfeleistungen werden in der Regel als Zuschuss zu den Kosten ausgezahlt. Das bedeutet, dass Sie die Kosten zunächst selbst tragen und anschließend einen Teil der Kosten von der Beihilfe erstattet bekommen.
Beihilfe und Private Krankenversicherung (PKV)
Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Beihilfe ist eine Ergänzung zur GKV und zur PKV. Sie deckt einen Teil der Kosten, die Ihnen bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen entstehen.
Werden Sie in die PKV wechseln, übernimmt der Arbeitgeber in der Regel 50% der Kosten Ihrer Krankenversicherung. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Tagegeldversicherung und die Zahnersatzversicherung, die mit 0,9% des Gehalts berechnet werden.
Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses für die PKV ist gedeckelt. Der maximale Arbeitgeberzuschuss beträgt 323,03 Euro pro Monat.
Wichtige Punkte zum Thema PKV im öffentlichen Dienst:
- Höchstbeiträge: Der Höchstbeitrag für die GKV liegt im Jahr 2023 bei 646,06 Euro. Der Arbeitgeberanteil beträgt 323,03 Euro.
- Pflegeversicherung: Zusätzlich zur Krankenversicherung müssen Sie einen Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Dieser beträgt 56,42 Euro pro Monat.
- Beitrag der PKV: Der Beitrag der PKV richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie z.B. Alter, Gesundheitszustand, Berufsgruppe und Tarif.
- Beitragsrückerstattung: Viele private Krankenversicherer erstatten bei positivem Versicherungsverlauf einen Teil der Beiträge zurück. Diese Rückerstattungen führen nicht zu einer Kürzung des Arbeitgeberzuschusses.
- Lange Krankheitsphasen: Bei Arbeitsunfähigkeit über die Dauer der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall hinaus entfällt der Arbeitgeberanteil für die PKV.
- Renteneintritt: Mit Bezug der Pension wird die Beihilfe in der Regel auf 70% festgesetzt. Der Pensionär muss dann nur noch die verbleibenden 30% der Kosten selbst tragen.
Beihilfebemessungssätze
Die Beihilfebemessungssätze sind einheitlich und richten sich nach Ihrem Familienstand und Beihilfestatus. Die Sätze liegen somit zwischen 50% (Beihilfeberechtigte) und 80% (berücksichtigungsfähige Kinder).
Beispiel:
Sie sind verheiratet und haben ein Kind. Dann beträgt Ihr Beihilfebemessungssatz 70%. Das bedeutet, dass die Beihilfe 70% der Kosten für Ihre medizinischen Leistungen übernimmt.
Beihilfeverordnungen der Bundesländer
Die Beihilfeverordnung wird in den meisten Bundesländern von der Bundesregierung erlassen. Es gibt jedoch einige Bundesländer, die eine eigene Beihilfeverordnung haben.
Bundesländer mit eigener Beihilfeverordnung:
- Bremen
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
Die Beihilfeverordnung regelt die Höhe der Beihilfeleistungen, den Leistungsumfang und die Voraussetzungen für die Beihilfeberechtigung.
Elterngeld und Beihilfe
Neben der Beihilfe haben Sie als Elternteil im öffentlichen Dienst Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Ihnen für die Zeit, in der Sie Ihr Kind betreuen, gewährt wird. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes.

Elterngeld und Beihilfe ergänzen sich:
Die Beihilfe und das Elterngeld sind zwei wichtige Leistungen, die Ihnen als Elternteil im öffentlichen Dienst zustehen. Sie ergänzen sich und helfen Ihnen, die finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der Geburt Ihres Kindes zu bewältigen.

- Häufig gestellte Fragen
Wie viel Beihilfe bekomme ich für mein Kind?
Die Höhe der Beihilfe für Ihr Kind richtet sich nach Ihrem Beihilfestatus. Für jedes im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Kind erhalten Sie eine Beihilfe zu einem Bemessungssatz von 80%.
Wie hoch ist der Beihilfeanteil bei einer Geburt?
Der Beihilfeanteil bei einer Geburt hängt von der jeweiligen Beihilfeverordnung des Bundeslandes ab, in dem Sie beschäftigt sind. Im Allgemeinen werden die Kosten für die Hebamme, die Entbindung im Krankenhaus, die ärztliche Betreuung und die Neugeborenenuntersuchungen übernommen.
Wie kann ich mich über die Beihilfe informieren?
Sie können sich über die Beihilfe bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der zuständigen Beihilfebehörde informieren. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite Ihres Bundeslandes.
Welche Dokumente benötige ich für die Beihilfe bei der Geburt?
Für die Beihilfe bei der Geburt benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Rechnungen für die medizinischen Leistungen
- Beihilfeantrag
Wie lange dauert es, bis ich die Beihilfe für die Geburt erhalte?
Die Bearbeitungszeit für die Beihilfe bei der Geburt kann je nach Bundesland unterschiedlich lang sein. In der Regel dauert es etwa 4 bis 6 Wochen, bis Sie die Beihilfe erhalten.
Fazit
Die Beihilfe ist eine wichtige Leistung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie hilft Ihnen, die Kosten für medizinische Leistungen zu bewältigen, auch im Zusammenhang mit der Geburt Ihres Kindes. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Beihilfeleistungen, die Ihnen zustehen, und nutzen Sie diese Leistungen.
Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick über die Beihilfe im öffentlichen Dienst geben. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich im Einzelfall bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der zuständigen Beihilfebehörde informieren, um die für Sie relevanten Informationen zu erhalten.
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