Befristeter job & schwangerschaft: rechte & tipps

Die Schwangerschaft ist eine wunderschöne und aufregende Zeit im Leben einer Frau. Doch gleichzeitig werfen sich viele Fragen rund um die berufliche Zukunft auf, besonders wenn man in einem befristeten Arbeitsverhältnis steht. Was passiert mit dem Arbeitsvertrag, wenn man schwanger wird? Gibt es einen Kündigungsschutz? Und wie sieht es mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld aus? In diesem Artikel beantworten wir diese und weitere wichtige Fragen zum Thema befristeter arbeitsvertrag und schwangerschaft.

Inhaltsverzeichnis

Kündigungsschutz während der Schwangerschaft

Der gesetzliche Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch für Frauen mit befristeten Arbeitsverträgen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber Sie während der Schwangerschaft nicht kündigen darf. Dieser Schutz gilt vom ersten Tag der Schwangerschaft an bis vier Wochen nach der Entbindung, unabhängig von der Dauer des befristeten Arbeitsvertrages.

Der Kündigungsschutz greift jedoch nur im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Läuft der befristete Arbeitsvertrag einfach durch Zeitablauf aus, handelt es sich nicht um eine Kündigung und der Schutz greift nicht. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall nicht verpflichtet, den Arbeitsvertrag zu verlängern oder zu entfristen.

Wann beginnt der Kündigungsschutz?

Da der erste Tag der Schwangerschaft schwer zu ermitteln ist, beginnt der Kündigungsschutz bereits 280 Tage vor dem errechneten Entbindungstermin. Dieser Zeitraum entspricht der durchschnittlichen Dauer einer Schwangerschaft von 266 Tagen plus einer Sicherheitsmarge.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber trotzdem kündigt?

Sollte der Arbeitgeber trotz des Kündigungsschutzes eine Kündigung aussprechen, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Unterlassen Sie dies, wird die Kündigung automatisch wirksam. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft wusste.

Arbeitsschutz während der Schwangerschaft

Neben dem Kündigungsschutz genießen Schwangere auch einen besonderen Arbeitsschutz. Dieser dient dazu, die Gesundheit der Mutter und des Kindes während der Schwangerschaft zu schützen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die werdende Mutter vor Gefahren am Arbeitsplatz zu bewahren.

Arten des Arbeitsschutzes:

  • Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz: Das Gesetz schreibt in der Regel ein Beschäftigungsverbot von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung vor. Außerdem sind die Höchstarbeitszeiten sowie das Nachtarbeitsverbot einzuhalten.
  • Betrieblicher Gesundheitsschutz: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die physische und psychische Gesundheit der schwangeren Mitarbeiterin während der Arbeit gewährleistet ist. Dazu kann eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz gehören oder im äußersten Fall ein Beschäftigungsverbot.
  • Ärztlicher Gesundheitsschutz: Wenn ein Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht, darf der Arbeitgeber die Mitarbeiterin nicht zur Arbeit auffordern.

Diese Vorschriften gelten selbstverständlich auch für Frauen mit befristeten Arbeitsverträgen, solange die Befristung noch nicht ausgelaufen ist. Der Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes darf nicht von der Art des Arbeitsvertrages abhängen.

Was passiert nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages?

Läuft der befristete Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft aus, endet das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern oder zu entfristen. Sie haben jedoch Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld, unabhängig von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Mutterschaftsgeld

Wenn der befristete Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes bereits ausgelaufen ist, wird das Mutterschaftsgeld ausschließlich von der Krankenkasse gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Arbeitslosengeld I. Nach dem Mutterschutz besteht die Möglichkeit, entweder Elterngeld zu beantragen oder Arbeitslosengeld I zu beziehen. Beides ist auch in Kombination möglich.

Elterngeld

Die Auszahlung des Elterngeldes ist unabhängig von der vorherigen Berufstätigkeit. Es wird prozentual aus dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate errechnet, mit einem Mindestbetrag von 300 € pro Monat und einem Höchstbetrag von 800 € pro Monat. Läuft der befristete Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft aus, reduziert sich das Elterngeld entsprechend. Der Bezug von Arbeitslosengeld I zählt dabei nicht als Einkommen.

- Häufig gestellte Fragen

Kann ein befristeter Arbeitsvertrag während der Elternzeit auslaufen?

Ja, ein befristeter Arbeitsvertrag kann auch während der Elternzeit auslaufen. Der Kündigungsschutz greift in diesem Fall nicht, da es sich nicht um eine Kündigung handelt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern oder zu entfristen.

Was passiert, wenn ich während der Schwangerschaft arbeitslos werde?

Wenn Sie während der Schwangerschaft arbeitslos werden, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach Ihrem vorherigen Einkommen.

Kann ich während der Elternzeit einen neuen Job suchen?

Ja, Sie können während der Elternzeit einen neuen Job suchen. Es gibt jedoch einige Besonderheiten zu beachten. So müssen Sie beispielsweise den Arbeitgeber über die Elternzeit informieren und gegebenenfalls eine entsprechende Vereinbarung treffen.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Arbeitgeber mir während der Schwangerschaft keine angemessenen Arbeitsbedingungen bietet?

Sie haben das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz, der Ihrer Schwangerschaft angepasst ist. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keine angemessenen Arbeitsbedingungen bietet, können Sie sich an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft wenden. Im schlimmsten Fall können Sie auch ein Beschäftigungsverbot vom Arzt beantragen.

Fazit

Die Schwangerschaft in einem befristeten Arbeitsverhältnis kann viele Fragen aufwerfen. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Der Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch für befristete Arbeitsverträge, und es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre finanzielle Situation während der Elternzeit zu sichern.

Mit den richtigen Informationen und der Unterstützung Ihrer Familie und Freunde können Sie diese besondere Zeit genießen und sich auf die Ankunft Ihres Kindes freuen.

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