Elternzeit beantragen: fristen & infos - jetzt informieren!

Die Elternzeit ist ein wichtiger Bestandteil der Familienplanung und bietet Eltern die Möglichkeit, sich um ihr neugeborenes Kind zu kümmern. Um diese Zeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Arbeitnehmer bestimmte Fristen einhalten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Beantragung der Elternzeit und die damit verbundenen Fristen, inklusive wichtiger Details und Praxisbeispielen.

Inhaltsverzeichnis

Die Fristen für die Beantragung der Elternzeit

Die Fristen für die Beantragung der Elternzeit sind gesetzlich geregelt und hängen vom Alter des Kindes ab. Es gibt zwei verschiedene Fristen:

Elternzeit bis zum vollendeten Lebensjahr des Kindes

Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen. Dies gilt auch für die Elternzeit, die nach einer Unterbrechung wieder aufgenommen wird.

Elternzeit zwischen dem Geburtstag und dem vollendeten Lebensjahr des Kindes

In diesem Fall muss der Antrag spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber vorliegen. Auch hier gilt: Der gesamte Elternzeitanspruch für diesen Zeitraum muss innerhalb der Frist beantragt werden.

Fristberechnung: Ein Beispiel

Die Fristberechnung erfolgt nach den §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. Dabei ist zu beachten, dass die Frist nicht verlängert wird, wenn sie auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.

Beispiel:

Die Mutterschutzfrist endet am 2November. Die Arbeitnehmerin möchte ab dem 2November Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Elternzeit muss in diesem Fall spätestens am Oktober beantragt werden.

Ausnahmen von der Frist

In einigen Fällen kann die 7-Wochen-Frist ausnahmsweise nicht eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für Mütter, die die Elternzeit unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzfrist antreten möchten.

Beispiel:

Die Arbeitnehmerin befindet sich nach der Geburt des Kindes noch im Krankenhaus und ist nicht in der Lage, den Antrag auf Elternzeit fristgerecht zu stellen. In diesem Fall kann die Elternzeit innerhalb einer Woche nach Wegfall des Verhinderungsgrundes schriftlich beantragt werden.

Auch bei dringenden Gründen, wie zum Beispiel einer Adoption, kann eine kürzere Frist als die gesetzliche Frist von 7 Wochen möglich sein. Die Angemessenheit der Frist richtet sich dabei nach der Zumutbarkeit für den Arbeitgeber.

Versäumung der Frist: Was passiert dann?

Wenn die Fristen für die Beantragung der Elternzeit nicht eingehalten werden, kann die Elternzeit erst später angetreten werden. Der Anspruch auf Elternzeit selbst erlischt jedoch nicht.

Erklärung zur Dauer der Elternzeit

Mit dem Antrag auf Elternzeit muss der Arbeitnehmer gleichzeitig angeben, für welche Zeiträume innerhalb der ersten 2 Jahre er Elternzeit in Anspruch nehmen möchte. Für spätere Zeiträume innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes gilt die 7-Wochen-Frist erneut. Entsprechendes gilt für die 13-Wochen-Frist für die Elternzeit nach dem Geburtstag bis zur Vollendung des Lebensjahres des Kindes.

Besonderheit für die Mutter:

Die Dauer der Mutterschutzfrist wird auf den 2-Jahreszeitraum angerechnet. Nimmt die Mutter im Anschluss an die Mutterschutzfrist Erholungsurlaub, wird auch diese Zeit auf den 2-Jahreszeitraum angerechnet. Diese Sonderregel gilt nicht für den Vater.

Beispiel:

Das Kind wird am 2023 geboren. Die Mutterschutzfrist endet am 2202Die Mutter nimmt anschließend Erholungsurlaub bis zum 1202Im Elternzeitverlangen muss sie zunächst nur die Planung bis zum 2025 angeben. Der Vater nimmt Urlaub vom 32023 bis 2202Er muss die Zeiträume bis zum 22025 angeben, in denen er Elternzeit nehmen möchte.

Schriftliches Elternzeitverlangen

Der Antrag auf Elternzeit muss schriftlich erfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer die Elternzeit ordnungsgemäß beantragt und die geplanten Zeiträume innerhalb der ersten 2 Jahre angibt.

Das Elternzeitverlangen muss von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer eigenhändig unterschrieben werden. Eine E-Mail genügt in der Regel nicht.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Die Elternzeit kann für maximal 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Die Eltern können die Elternzeit frei aufteilen, wobei die Mutter mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen muss.

Kann ich die Elternzeit unterbrechen?

Ja, die Elternzeit kann unterbrochen werden. Die Unterbrechung muss jedoch dem Arbeitgeber mindestens 7 Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.

Kann ich während der Elternzeit arbeiten gehen?

Ja, es ist möglich, während der Elternzeit zu arbeiten. Allerdings darf die Arbeitszeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche betragen.

beantragung elternzeit frist - Warum Elternzeit 7 Wochen Frist nicht eingehalten

Wer zahlt während der Elternzeit?

Während der Elternzeit erhält man Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils, der die Elternzeit nimmt.

Kann ich die Elternzeit verlängern?

Ja, die Elternzeit kann verlängert werden, wenn das Kind eine Behinderung hat oder die Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Zusammenfassung

Die Beantragung der Elternzeit ist ein wichtiger Schritt für Eltern, die sich nach der Geburt ihres Kindes um ihren Nachwuchs kümmern möchten. Die Fristen für die Beantragung der Elternzeit sind gesetzlich geregelt und müssen unbedingt eingehalten werden. Um die Elternzeit ordnungsgemäß zu beantragen, ist ein schriftliches Elternzeitverlangen erforderlich. Mit diesem Artikel haben Sie nun alle wichtigen Informationen rund um die Beantragung der Elternzeit und die damit verbundenen Fristen.

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