Baukindergeld: infos nach einzug & fristen

Das Baukindergeld war ein beliebtes Förderprogramm der Bundesregierung, das Familien mit Kindern beim Kauf oder Bau eines Eigenheims finanziell unterstützte. Der Zuschuss von 1000 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren war für viele Familien eine willkommene Unterstützung. Doch seit dem 3Dezember 2022 ist das Baukindergeld ausgelaufen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen und die Mittel sind erschöpft. Für Familien, die bereits einen Antrag gestellt haben, besteht aber weiterhin die Möglichkeit, die Förderung zu erhalten, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Inhaltsverzeichnis

Wann verliert man Baukindergeld?

Die wichtigste Frage für viele Familien ist: Wann verliert man das Baukindergeld? Die Antwort ist einfach: Das Baukindergeld ist seit dem 3Dezember 2022 ausgelaufen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen. Wer bereits einen Antrag gestellt hat, kann die Förderung jedoch weiterhin erhalten, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

baukindergeld geburt nach einzug - Wer bekommt kein Baukindergeld

Es gibt jedoch einige wichtige Fristen, die beachtet werden müssen. So muss die Immobilie zum Beispiel zwischen dem Januar 2018 und dem 3März 2021 gekauft worden sein. Die Baugenehmigung muss bis zum 3März 2021 erteilt worden sein. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in die Immobilie gestellt werden.

Baukindergeld nach dem Einzug

Wer bereits einen Antrag auf Baukindergeld gestellt hat, muss die entsprechenden Nachweise nach dem Einzug in die Immobilie bei der KfW einreichen. Die Frist für die Einreichung der Nachweise war der 3März 202Wer die Frist verpasst hat, kann jedoch noch eine Nachfrist erhalten. Die Nachweise müssen dann spätestens bis zum 3Dezember 2023 bei der KfW vorliegen.

Die Nachweise, die eingereicht werden müssen, sind abhängig vom jeweiligen Fall. Im Allgemeinen müssen jedoch folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Kopie des Kaufvertrags
  • Kopie der Baugenehmigung
  • Kopie des Grundbuchauszuges
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie der Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweis über das zu versteuernde Haushaltseinkommen
  • Nachweis über den Einzug in die Immobilie (z. B. Meldebestätigung)

Die KfW prüft die Nachweise und entscheidet dann, ob die Förderung bewilligt wird. Die Bearbeitungszeit für die Prüfung der Nachweise beträgt aktuell 6 bis 8 Wochen.

Was passiert mit dem Baukindergeld bei Umzug?

Wer nach dem Einzug in die Immobilie umzieht, muss die KfW darüber informieren. Der Umzug hat keinen Einfluss auf die Bewilligung des Baukindergeldes. Die Förderung wird weiterhin ausgezahlt, solange die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Baukindergeld nur für selbst genutztes Wohneigentum ausgezahlt wird. Wer die Immobilie vermietet, verliert den Anspruch auf die Förderung.

Wer bekommt kein Baukindergeld?

Nicht alle Familien haben Anspruch auf Baukindergeld. Es gibt einige wichtige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebend: Das Baukindergeld ist nur für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren verfügbar.
  • Erstmaliger Wohneigentumsbildung: Die Förderung ist nur für Familien gedacht, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben. Wer bereits Eigentum an selbstgenutztem oder vermietetem Wohneigentum besitzt, hat keinen Anspruch auf Baukindergeld.
  • Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro pro Jahr für Familien mit einem Kind und erhöht sich für jedes weitere Kind um 1000 Euro.
  • Baugenehmigung oder Kaufvertrag: Die Baugenehmigung für Neubauten musste zwischen dem Januar 2018 und dem 3März 2021 erteilt worden sein. Der notarielle Kaufvertrag für Neu- oder Bestandsbauten musste zwischen dem Januar 2018 und dem 3März 2021 unterzeichnet worden sein.
  • Kein Eigentumserwerb zwischen Verwandten in gerader Linie: Das Baukindergeld wird nicht gewährt, wenn das Eigentum zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Kinder, Eltern, Großeltern) erworben oder übertragen wird.

Zum Baukindergeld

Wie viel Baukindergeld ist bereits aufgebraucht?

Der Topf des Baukindergeldes war mit 10 Milliarden Euro gefüllt. Nach unseren Berechnungen sind bereits über 89% der Mittel aufgebraucht. Die genauen Zahlen sind jedoch nicht öffentlich bekannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Mittel bald erschöpft sein werden.

Kann man Baukindergeld mit anderen KfW-Förderungen kombinieren?

Ja, das Baukindergeld ist kombinierbar mit anderen KfW-Förderprogrammen, wie zum Beispiel Energieeffizient Bauen und Sanieren.

Wie lange reicht das Baukindergeld noch?

Das Baukindergeld ist seit dem 3Dezember 2022 ausgelaufen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.

Welche Nachteile hat das Baukindergeld?

Ein Nachteil des Baukindergeldes ist, dass es nur für Familien mit Kindern verfügbar ist. Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf die Förderung. Außerdem ist die Einkommensgrenze relativ niedrig, sodass viele Familien nicht die Voraussetzungen erfüllen. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Förderung nur für selbst genutztes Wohneigentum gewährt wird. Wer die Immobilie vermietet, verliert den Anspruch auf die Förderung.

Was heißt ersterwerb beim Baukindergeld?

Ersterwerb bedeutet, dass die Familie zum ersten Mal Wohneigentum erwirbt. Wer bereits Eigentum an selbstgenutztem oder vermietetem Wohneigentum besitzt, hat keinen Anspruch auf Baukindergeld.

Kann ich Baukindergeld auch als Alleinerziehender bekommen?

Nein, das Baukindergeld ist nur für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren verfügbar. Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf die Förderung.

Wie viele Kinder können Baukindergeld bekommen?

Theoretisch könnten 83333 Kinder Baukindergeld bekommen. Derzeit wurden Anträge für 74950 Kinder gestellt. Die genauen Zahlen sind jedoch nicht öffentlich bekannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Mittel bald erschöpft sein werden.

Baukindergeld und weitere Förderungen

Wer ein Eigenheim erwirbt, kann jede Unterstützung gebrauchen. Neben dem Baukindergeld gibt es eine Vielzahl weiterer Förderungen, die Ihnen bei der Finanzierung Ihres Eigenheims helfen können. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank oder bei der KfW über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Fazit

Das Baukindergeld war eine wichtige Unterstützung für viele Familien beim Kauf oder Bau eines Eigenheims. Die Förderung ist jedoch seit dem 3Dezember 2022 ausgelaufen. Wer bereits einen Antrag gestellt hat, kann die Förderung jedoch weiterhin erhalten, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Es ist jedoch wichtig, die Fristen für die Einreichung der Nachweise zu beachten.

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