Mutterschutzgesetz: rechte & pflichten für schwangere

Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit im Leben einer Frau. Sie bringt nicht nur große Freude und Vorfreude auf den Nachwuchs mit sich, sondern auch einige Herausforderungen, insbesondere am Arbeitsplatz. Das Arbeitsschutzgesetz, genauer gesagt das Mutterschutzgesetz, bietet werdenden Müttern umfassenden Schutz und stellt sicher, dass sie während dieser wichtigen Phase ihrer Gesundheit und der ihres ungeborenen Kindes Priorität einräumen können.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Mutterschutzgesetz : Von den wichtigsten Regelungen zur Arbeitszeit und den verbotenen Tätigkeiten bis hin zum Kündigungsschutz und den finanziellen Leistungen.

Inhaltsverzeichnis

Schutz für Schwangere und Stillende

Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz der Gesundheit von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen. Es soll sicherstellen, dass sie während dieser besonderen Zeit ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld haben und nicht durch Überlastung oder gefährliche Tätigkeiten belastet werden.

Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen, unabhängig von ihrer beruflichen Situation, dem Unternehmen oder der Art des Arbeitsvertrags. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Führungskraft, eine Auszubildende, eine Teilzeitkraft oder eine Arbeitnehmerin mit einem befristeten Arbeitsvertrag handelt. Auch die Art des Unternehmens ist irrelevant.

Lediglich für Beamtinnen gelten eigene Regelungen. Landesbeamtinnen unterliegen den Vorgaben des jeweiligen Landes, während Bundesbeamtinnen den Mutterschutzregelungen des Bundes unterliegen.

Wesentliche Elemente des Mutterschutzgesetzes

Das Mutterschutzgesetz umfasst verschiedene Regelungen, die alle Bereiche der Arbeit während der Schwangerschaft und Stillzeit abdecken. Zu den wichtigsten Aspekten gehören:

  • Arbeitszeit : Schwangere und stillende Mütter dürfen keine Überstunden leisten. Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8,5 Stunden, und es ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen vorgeschrieben.
  • Arbeitsbedingungen : Bestimmte Arbeiten sind für Schwangere verboten, um ihre Gesundheit und die des ungeborenen Kindes zu schützen. Dazu gehören beispielsweise:
    • Maschinen- oder Gerätebedienung mit den Füßen
    • Arbeit, die häufiges Strecken, Bücken oder in die Hocke gehen erfordert
    • Arbeit, bei der sie bestimmten Umwelteinflüssen ausgesetzt sind (z. B. Hitze, Kälte, Nässe, Lärm, Erschütterungen, Staub, Gase, Dämpfe, Strahlen)
    • Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (auf eigenen Wunsch bis 22 Uhr erlaubt, sofern keine Gefährdung besteht und eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde vorliegt)
    • Arbeit, bei der mehr als vier Stunden täglich Stehen erforderlich ist (gilt nach dem fünften Schwangerschaftsmonat)
    • Akkord- und Fließbandarbeit (gilt auch für stillende Mütter)
  • Betriebliches Beschäftigungsverbot : Das Mutterschutzgesetz sieht ein Beschäftigungsverbot für die Zeit um die Entbindung vor. Es beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie auf Antrag bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung dauert das Beschäftigungsverbot nach der Geburt zwölf Wochen.
  • Ärztliches Beschäftigungsverbot : Wenn eine Schwangere oder Stillende aufgrund eines ärztlichen Attests nicht arbeiten kann, erhält sie vom Arbeitgeber Mutterschutzlohn.
  • Kündigungsverbot : Schwangere und Mütter genießen von Beginn der Schwangerschaft an bis mindestens vier Monate nach der Geburt Kündigungsschutz.
  • Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn : Für die Zeit, in der Angestellte während der Schwangerschaft oder nach der Geburt nicht arbeiten können, erhalten sie bestimmte Mutterschaftsleistungen: Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse oder dem Bundesamt für Soziale Sicherung und Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber.

Wann muss ich den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?

Das Mutterschutzgesetz schreibt zwar vor, dass werdende Mütter ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren sollten, sobald sie davon wissen. Es handelt sich jedoch nicht um eine rechtliche Verpflichtung. Wenn sich werdende Mütter wohler fühlen, die ersten drei Monate abzuwarten, um sicherzugehen, dass die Schwangerschaft gut verläuft, dürfen sie das tun.

Wichtig ist, dass das Mutterschutzgesetz erst in Kraft tritt, sobald der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert wurde. Im Gespräch sollte der errechnete Geburtstermin mitgeteilt werden, da der Mutterschutz sechs Wochen vor diesem Datum beginnt.

Arbeit während der Schwangerschaft: Was ist erlaubt?

Die Regelungen zum Arbeiten während der Schwangerschaft sind klar definiert. Schwangere und Stillende dürfen grundsätzlich keine Überstunden leisten. Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8,5 Stunden, und es ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen vorgeschrieben.

Diese Zeiten gelten gleichermaßen für eventuelle Nebenbeschäftigungen. Werdende Mütter dürfen also in all ihren Jobs zusammen nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag arbeiten. Die Ruhezeit betrifft nicht nur den Abstand von einer Schicht zur anderen am nächsten Tag pro Arbeitgeber, sondern auch den Abstand zwischen den einzelnen Schichten bei allen Arbeitgebern.

Beispiel:

Eine volljährige Angestellte arbeitet von 8 bis 13:30 Uhr für den einen Arbeitgeber und von 18 bis 21 Uhr für den anderen. Dies ist in Ordnung, da sie nicht mehr als 8,5 Stunden arbeitet und elf Stunden Ruhezeit zwischen Ende der Spätschicht und Beginn der Frühschicht beim zweiten Arbeitgeber hat.

Möchte der erste Arbeitgeber sie nun spontan eine halbe Stunde früher bei der Arbeit sehen, hätte sie nur eine Ruhezeit von 10,5 Stunden von dem einen Tag auf den nächsten. Damit hätte sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit. Dieser Änderung könnte sie also nur zustimmen, wenn ihr zweiter Arbeitgeber sie am Abend vor dem früheren Schichtbeginn eine halbe Stunde eher Feierabend machen lässt. Außerdem müsste sie ihre Schicht beim ersten Arbeitgeber bereits um 13 Uhr beenden, um nicht mehr als die maximal zulässigen 8,5 Arbeitsstunden zu arbeiten.

Verbotene Arbeiten während der Schwangerschaft

Bestimmte Tätigkeiten sind schwangeren Frauen generell verboten, um ihre Gesundheit und die des ungeborenen Kindes zu schützen. Diese Verbote gelten unabhängig von der Art des Unternehmens oder der Art des Arbeitsvertrags.

Zu den verbotenen Tätigkeiten gehören:

  • Maschinen- oder Gerätebedienung mit den Füßen: Diese Tätigkeiten können zu einer Überlastung des Körpers und zu Verletzungen führen.
  • Arbeit, die häufiges Strecken, Bücken oder in die Hocke gehen erfordert: Diese Tätigkeiten können zu einer Überlastung des Rückens und zu Schmerzen führen.
  • Arbeit, bei der sie bestimmten Umwelteinflüssen ausgesetzt sind: Schwangere sollten nicht extremen Temperaturen, Lärm, Erschütterungen, Staub, Gasen, Dämpfen oder Strahlen ausgesetzt sein, da dies zu gesundheitlichen Problemen führen kann.
  • Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr: Nachtarbeit kann den Schlafrhythmus und die Hormonproduktion von Schwangeren stören und zu gesundheitlichen Problemen führen.
  • Arbeit, bei der mehr als vier Stunden täglich Stehen erforderlich ist: Diese Tätigkeit kann zu einer Überlastung der Beine und zu einem erhöhten Risiko für Krampfadern führen.
  • Akkord- und Fließbandarbeit: Diese Tätigkeiten können zu einer Überlastung des Körpers und zu Stress führen.

Beschäftigungsverbot im Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz sieht ein Beschäftigungsverbot für die Zeit um die Entbindung vor. Es beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.

Kommt das Kind ein paar Tage vor dem ermittelten Termin zur Welt, gilt diese sogenannte Mutterschutzfrist dennoch für die vollen 14 Wochen. Die Tage zwischen dem ermittelten und tatsächlichen Geburtstermin werden zu den vorgesehenen acht Wochen nach der Geburt dazugerechnet.

Wenn das Baby hingegen etwas später als vorausgesagt geboren wird, dauert die Mutterschutzfrist vor der Geburt einfach entsprechend etwas länger als die vorgesehenen sechs Wochen. Nach der Geburt gilt immer noch das volle achtwöchige Beschäftigungsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie auf Antrag bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung dauert das Beschäftigungsverbot nach der Geburt zwölf Wochen.

Wenn werdende Mütter vor der Geburt trotz Beschäftigungsverbot weiterhin arbeiten möchten, dürfen sie das. Sie dürfen diesen Wunsch jederzeit widerrufen, und der Arbeitgeber darf nicht von ihnen verlangen, dass sie in dieser Zeit arbeiten. Nach der Geburt dürfen Mütter selbst dann nicht arbeiten, wenn sie es selbst gern möchten.

Eine Ausnahme gilt für Schülerinnen und Studentinnen: Diese dürfen auf eigenen Wunsch schon während der Zeit des Beschäftigungsverbots nach der Geburt wieder arbeiten. Auch dieser Wunsch kann jederzeit zurückgenommen werden.

Kündigungsschutz dank Mutterschutzgesetz

Von Beginn der Schwangerschaft an bis mindestens vier Monate nach der Geburt greift der Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes. Das bedeutet, eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist während dieser Zeit unzulässig, auch während der Probezeit.

Ausnahmen vom Kündigungsschutz gelten lediglich bei besonderen Gründen, die nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängen dürfen, beispielsweise:

  • Betriebsinsolvenz
  • (teilweise) Stilllegung des Unternehmens
  • Besonders schwere Pflichtverletzung der Angestellten

Zusätzlich zu solchen schwerwiegenden Gründen ist die Zustimmung der Aufsichtsbehörde nötig. Ohne sie ist jegliche Kündigung während der Schwangerschaft unwirksam.

Wichtig: Falls werdenden Müttern während der Schwangerschaft gekündigt wird und der Arbeitgeber noch nicht weiß, dass sie schwanger sind, haben sie ab dem Kündigungszeitpunkt zwei Wochen Zeit, ihn darüber zu informieren. Andernfalls greift der Kündigungsschutz nicht.

Mutterschaftsleistungen: Wann welche Leistung gezahlt wird

Für die Zeit, in der Angestellte während der Schwangerschaft oder nach der Geburt nicht arbeiten können, erhalten sie bestimmte Mutterschaftsleistungen.

Mutterschaftsgeld

Für gesetzlich Versicherte ist die Krankenkasse zuständig, während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettolohn der vergangenen drei Monate, beträgt aber höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Bei Privat- oder Familienversicherten kommt das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Es beträgt insgesamt höchstens 210 Euro.

Den Differenzbetrag, also wenn der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn höher ist als 13 Euro, gleicht der Arbeitgeber über den Arbeitgeberzuschuss aus. Einmalzahlungen wie Boni oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden dabei nicht berücksichtigt.

Mutterschutzlohn

Wenn Schwangere beziehungsweise Mütter wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbots vor Beginn oder nach dem Ende der Mutterschutzfrist nicht arbeiten dürfen, bekommen sie Mutterschutzlohn. Er wird auf Vorlage eines Attests über das Beschäftigungsverbot ohne weiteren Antrag als Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber ausgezahlt.

Die Höhe entspricht dem durchschnittlichen Bruttolohn vor Beginn der Schwangerschaft und richtet sich bei monatlicher Lohnzahlung nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate oder bei wöchentlicher Lohnzahlung nach dem der letzten 13 Wochen.

Häufige Fragen und Antworten

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin?

Du bist nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber sofort von deiner Schwangerschaft zu erzählen. Du kannst dich dafür entscheiden, die Information zurückzuhalten, bis du dich wohler fühlst, zum Beispiel bis zum Ende des ersten Trimesters. Es ist jedoch wichtig, dass du ihn spätestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin informierst, damit der Mutterschutz rechtzeitig in Kraft treten kann.

Welche Arbeiten sind während der Schwangerschaft verboten?

Es gibt eine Reihe von Arbeiten, die während der Schwangerschaft verboten sind, um die Gesundheit der Mutter und des Kindes zu schützen. Dazu gehören beispielsweise Arbeiten, die eine körperliche Belastung darstellen, Arbeiten in einer lauten oder staubigen Umgebung oder Arbeiten mit schädlichen Chemikalien.

Wie lange dauert das Beschäftigungsverbot im Mutterschutz?

Das Beschäftigungsverbot im Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie auf Antrag bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung dauert das Beschäftigungsverbot nach der Geburt zwölf Wochen.

Kann ich während des Mutterschutzes gekündigt werden?

Nein, während des Mutterschutzes ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht möglich. Der Kündigungsschutz gilt von Beginn der Schwangerschaft an bis mindestens vier Monate nach der Geburt.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettolohn der vergangenen drei Monate, beträgt aber höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Bei Privat- oder Familienversicherten kommt das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung und beträgt insgesamt höchstens 210 Euro.

Was ist Mutterschutzlohn?

Mutterschutzlohn wird gezahlt, wenn eine Schwangere oder Stillende aufgrund eines ärztlichen Beschäftigungsverbots vor Beginn oder nach dem Ende der Mutterschutzfrist nicht arbeiten kann. Er wird vom Arbeitgeber als Lohnfortzahlung ausgezahlt.

Fazit: Das Mutterschutzgesetz bietet umfassenden Schutz

Das Mutterschutzgesetz ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Es bietet werdenden Müttern umfassenden Schutz, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich während der Schwangerschaft und Stillzeit auf sich und ihr ungeborenes Kind zu konzentrieren. Das Gesetz regelt verschiedene Aspekte, die die Gesundheit und das Wohlbefinden von Schwangeren und Stillenden am Arbeitsplatz schützen, darunter Arbeitszeitbeschränkungen, Verbote für bestimmte Tätigkeiten, Kündigungsschutz und finanzielle Leistungen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes zu erfüllen und die Rechte der schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten. Die Kenntnis der wichtigsten Regelungen des Mutterschutzgesetzes ist für alle Frauen, die schwanger sind oder es bald sein werden, unerlässlich, um ihre Rechte am Arbeitsplatz zu kennen und zu schützen.

Wenn Sie andere Artikel kennenlernen möchten, die Mutterschutzgesetz: rechte & pflichten für schwangere ähneln, können Sie die Kategorie Mutterschutzgesetz besuchen.

Go up

Wir verwenden eigene Cookies und Cookies von Drittanbietern, um statistische Informationen zu erstellen und Ihnen durch Navigationsanalysen personalisierte Inhalte und Dienste anzuzeigen. Akzeptieren Sie sie oder legen Sie Ihre Präferenzen fest. Mehr Informationen