Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Die Freude über den neuen Familienzuwachs wird sicherlich groß sein. Doch neben den vielen schönen Momenten, die Sie jetzt erleben, stehen auch viele organisatorische Aufgaben an. Eine davon ist die Beantragung des Elterngeldes, eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern in der Zeit nach der Geburt. Für die Beantragung des Elterngeldes benötigen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitgeberbescheinigung. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Arbeitgeberbescheinigung und den Elterngeldantrag wissen müssen.
- Was ist eine Arbeitgeberbescheinigung?
- Welche Informationen enthält die Arbeitgeberbescheinigung?
- Wie beantrage ich die Arbeitgeberbescheinigung?
- Welche weiteren Unterlagen benötige ich für den Elterngeldantrag?
- Wie hoch ist das Elterngeld?
- Wo kann ich den Elterngeldantrag stellen?
- Wann muss ich den Elterngeldantrag stellen?
- Wie lange dauert es, bis ich das Elterngeld bekomme?
- Wie kann ich den Bezug des Elterngeldes planen?
- Tabelle: Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Was ist eine Arbeitgeberbescheinigung?
Die Arbeitgeberbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das Ihr Arbeitgeber ausstellt und in dem alle wichtigen Informationen über Ihr Arbeitsverhältnis und Ihr Einkommen festgehalten sind. Diese Informationen sind für die Berechnung Ihres Elterngeldes entscheidend. Die Arbeitgeberbescheinigung ist also ein wichtiger Bestandteil Ihres Elterngeldantrags.
Welche Informationen enthält die Arbeitgeberbescheinigung?
Die Arbeitgeberbescheinigung enthält folgende Informationen:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Ihr Name und Ihre Anschrift
- Ihre Personalnummer
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Ende des Arbeitsverhältnisses (falls zutreffend)
- Ihr Bruttogehalt in den letzten 12 Monaten vor dem Beginn der Mutterschutzfrist
- Ihr Nettogehalt in den letzten 12 Monaten vor dem Beginn der Mutterschutzfrist
- Anzahl der Tage, die Sie im Mutterschutz waren
- Anzahl der Tage, die Sie im Elternzeit nehmen
- Datum der Ausstellung der Bescheinigung
- Unterschrift des Arbeitgebers
Wie beantrage ich die Arbeitgeberbescheinigung?
Die Beantragung der Arbeitgeberbescheinigung ist ganz einfach. Wenden Sie sich einfach an Ihren Arbeitgeber und teilen Sie ihm mit, dass Sie die Bescheinigung für die Beantragung des Elterngeldes benötigen. Die meisten Arbeitgeber haben dafür ein Formular, das Sie ausfüllen können. Ihr Arbeitgeber wird Ihnen die Bescheinigung dann in der Regel innerhalb weniger Tage zusenden.
Welche weiteren Unterlagen benötige ich für den Elterngeldantrag?
Neben der Arbeitgeberbescheinigung benötigen Sie für den Elterngeldantrag noch weitere Unterlagen, wie zum Beispiel:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Ihre Personalausweis oder Reisepass
- Ihre Kontoverbindung
- Eine Erklärung, ob Sie ElterngeldPlus oder Basiselterngeld beantragen möchten
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:
- Ihr Einkommen vor der Geburt
- Ihr Einkommen während des Elterngeldes
- Ob Sie ElterngeldPlus oder Basiselterngeld beantragen
- Ob Sie mehrere Kinder haben
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 % Ihres Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Das ElterngeldPlus ist in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was Sie als Basiselterngeld theoretisch bekommen würden, wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen hätten. Dafür können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.
Der Mindestbetrag des Basiselterngeldes beträgt 300 Euro, der Höchstbetrag 800 Euro. ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.
Wo kann ich den Elterngeldantrag stellen?
Den Elterngeldantrag können Sie bei der Elterngeldstelle stellen, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Welche Elterngeldstelle dies ist, können Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit herausfinden.
Wann muss ich den Elterngeldantrag stellen?
Den Elterngeldantrag sollten Sie spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn des Elterngeldes stellen. Das heißt, wenn Sie das Elterngeld ab dem Juli beziehen möchten, müssen Sie den Antrag spätestens bis zum 1Mai stellen.
Wie lange dauert es, bis ich das Elterngeld bekomme?
Die Bearbeitung des Elterngeldantrags dauert in der Regel zwei bis drei Monate. In Einzelfällen kann es aber auch länger dauern.
Wie kann ich den Bezug des Elterngeldes planen?
Sie können den Bezug des Elterngeldes mit Hilfe des Elterngeldrechners der Bundesagentur für Arbeit planen. Der Elterngeldrechner gibt Ihnen Auskunft darüber, wie hoch Ihr Elterngeld voraussichtlich sein wird und wie Sie den Bezug mit Ihrem Partner aufteilen können.
Muss ich die Arbeitgeberbescheinigung persönlich abgeben?
Nein, Sie können die Arbeitgeberbescheinigung auch per Post oder E-Mail an die Elterngeldstelle schicken.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Bescheinigung nicht ausstellt?
Wenn Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung nicht ausstellt, können Sie sich an die Elterngeldstelle wenden. Die Elterngeldstelle kann dann versuchen, die Bescheinigung vom Arbeitgeber zu erhalten.

Kann ich das Elterngeld rückwirkend beantragen?
Ja, Sie können das Elterngeld bis zu drei Monate rückwirkend beantragen. Allerdings müssen Sie dafür einen triftigen Grund haben, zum Beispiel Krankheit oder Urlaub.
Was passiert, wenn ich während des Elterngeldes eine neue Arbeitsstelle antrete?
Wenn Sie während des Elterngeldes eine neue Arbeitsstelle antreten, müssen Sie die Elterngeldstelle darüber informieren. Die Elterngeldstelle wird dann prüfen, ob Ihr Elterngeld weiterhin ausgezahlt wird.
Muss ich das Elterngeld versteuern?
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem sogenannten progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld bei der Berechnung Ihres Steuersatzes berücksichtigt wird. Das kann dazu führen, dass Sie einen höheren Steuersatz bekommen und für Ihr übriges Einkommen mehr Steuern zahlen müssen.
Tabelle: Basiselterngeld und ElterngeldPlus
| Einkommen vor der Geburt (Netto) | Einkommen nach der Geburt (Netto) | Basiselterngeld (monatlich) | ElterngeldPlus (monatlich) |
|---|---|---|---|
| 000 Euro | 0 Euro | 300 Euro | 650 Euro |
| 000 Euro | 500 Euro | 975 Euro | 650 Euro |
| 000 Euro | 200 Euro | 520 Euro | 520 Euro |
Hinweis: Die Tabelle dient nur zur Veranschaulichung. Die Höhe des Elterngeldes kann je nach individueller Situation abweichen. Für eine genaue Berechnung des Elterngeldes sollten Sie den Elterngeldrechner der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
Die Beantragung des Elterngeldes ist ein wichtiger Schritt für Eltern, um nach der Geburt ihres Kindes finanziell abgesichert zu sein. Mit der richtigen Vorbereitung und den notwendigen Unterlagen ist der Prozess jedoch einfach zu bewältigen. Nutzen Sie die Informationen in diesem Artikel, um sich gut zu informieren und den Elterngeldantrag erfolgreich zu stellen.
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