Abschiebung von kindern: geburt in deutschland - schutz & rechte

Die Frage, ob ein in Deutschland geborenes Kind abgeschoben werden kann, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das deutsche Rechtssystem bietet in vielen Fällen Schutz für Kinder, die in Deutschland geboren werden, aber es gibt auch Ausnahmen. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Szenarien und rechtlichen Grundlagen im Detail beleuchten.

Inhaltsverzeichnis

Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis für in Deutschland geborene Kinder

Ein Kind, das in Deutschland geboren wird und ausschließlich die ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn mindestens ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzt.

Anspruch bei Aufenthaltstiteln der Eltern

Sind beide Elternteile oder ein allein personensorgeberechtigter Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz einer der genannten Aufenthaltstitel, hat das Kind einen Anspruch auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für in Deutschland geborene Kinder. Die Ausländerbehörde wird in der Regel von sich aus tätig (also ohne Antrag). Sie wird von der zuständigen Meldebehörde über die Geburt des Kindes informiert.

Verfahren und Fristen

Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde gilt der Aufenthalt des Kindes als erlaubt. Sollte absehbar sein, dass die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes erteilt, müssen die Eltern vor Ablauf der sechs Monate einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen.

Situation bei Visum oder visumfreiem Aufenthalt

Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Besitz eines Visums oder halten sie sich visumfrei in Deutschland auf, wird das Kind so behandelt, als besäße es selbst ein Visum oder wäre visumfrei. Wenn der Aufenthalt des Kindes in Deutschland nach Ablauf des Visums oder der visumfreien Zeit fortgesetzt werden soll, sollte bei der Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für das Kind beantragt werden.

Abschiebung von Flüchtlingskindern

Flüchtlingskinder sind eine besondere Gruppe, die besonderen Schutz genießen. Die UN-Kinderrechtskonvention und das deutsche Rechtssystem legen großen Wert auf das Kindeswohl. Daher ist die Abschiebung von Flüchtlingskindern nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

Rechtliche Grundlagen

Die UN-Kinderrechtskonvention bildet die Grundlage für den Umgang und die Behandlung von Flüchtlingskindern. Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund aller Entscheidungen. Artikel 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention besagt: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Auch Artikel 22 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention verlangt für Kinder angemessenen schutz und humanitäre hilfe. Die Vorschriften des deutschen Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) legen fest, dass jedes Kind ein recht auf förderung seiner entwicklung und auf die erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen persönlichkeit hat. Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher aus dem Jahr 2015 zielt auf die Verbesserung und Förderung des psychischen und körperlichen Wohlbefindens der Kinder.

Die Flüchtlingskinder können sich auch auf die Rechte berufen, die sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergeben. Deutschland ist Vertragsstaat des Genfer Abkommens vom 201951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Die Rechte der Genfer Flüchtlingskonvention sind ähnlich wie die aus der UN-Kinderrechtskonvention.

Rechte im Asylverfahren

Flüchtlingskinder sind im Asylverfahren gegenüber anderen Flüchtlingen privilegiert und mehr geschützt. Wenn ein Flüchtlingskind alleine einreist und minderjährig ist, bekommt es grundsätzlich noch vor der Antragstellung eine Duldung. So sieht es § 58 AufenthG vor.

Ausnahme: Dublin-Mitgliedstaaten

Es gibt eine Ausnahme, wenn Minderjährige einreisen, bei denen Familienangehörige sich bereits in einem sogenannten dublin-mitgliedstaat befinden. In diesen Fällen können Minderjährige und die Angehörigen zusammengeführt werden, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

Schulpflicht und Bildung

Die Schulpflicht wird von den einzelnen Bundesländern geregelt. Sie setzt in der Regel für Kinder ab 5 bzw. Ab 6 Jahren ein. Diese Regelung setzt in der Regel 3 Monate nach Zuweisung an eine Kommune ein. Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention besagt, dass alle Kinder - also auch Flüchtlingskinder - das Recht auf Bildung haben.

Probleme mit der Schulbildung

Solange die Flüchtlingskinder in der Erstaufnahmeeinrichtung sind, besteht allerdings kein Anspruch auf einen Regelschulplatz. Daher können viele Flüchtlingskinder zunächst für eine längere Zeit nicht zur Schule gehen. Erst wenn sie auf die Gemeinden und Städte verteilt werden, besteht der Anspruch auf einen Schulplatz. Problematisch ist es oft bei den Jugendlichen und Heranwachsenden, die der Schulpflicht nicht mehr unterliegen. Sie kriegen regelmäßig keinen Schulplatz und verpassen dadurch, einen Schulabschluss zu machen.

Flüchtlingsklassen und Alternativen

Bayern hat flüchtlingsklassen eingerichtet, an denen man in der Regel sogar bis zum 2Lebensjahr teilnehmen kann. So können die Betroffenen wenigstens einen Schulabschluss machen. Wenn man derartige Flüchtlingsklassen nicht in Anspruch nehmen kann, sollte man sich an Abend- und Volkshochschulen wenden, die in der Regel auch die Möglichkeit geben, einen Abschluss zu machen.

Recht auf Ausbildung und Praktikum

Viele Kinder und Jugendliche tun sich schwer, einen Ausbildungsplatz bzw. Ein Praktikum zu finden, erst Recht die Flüchtlingskinder. Wenn man als Flüchtlingskind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, hat man das Recht, eine Ausbildung oder ein Praktikum zu machen.

Zustimmung der Ausländerbehörde

Hat man lediglich eine Duldung bzw. Eine Aufenthaltsgestattung, benötigt man für ein Praktikum und auch für eine Ausbildung die Zustimmung der Ausländerbehörde, die in der Regel die Zustimmung erteilt. Geht es um eine schulische Ausbildung, benötigt man keine Zustimmung. Auch in Fällen, wo es um ein ausbildungs- oder studienbegleitendes Praktikum, um ein sogenanntes Praktikum zur Orientierung oder um ein Pflichtpraktikum geht, das aufgrund einer Ausbildungsordnung oder schulrechtlichen Bestimmung verpflichtend ist, benötigt man keine Zustimmung.

Hilfestellungen und Beratungen

Deutschland bietet inzwischen über 400 Ausbildungsberufe an. Hilfestellungen und Beratungen erhält man vor allem von der örtlichen Berufsberatung der Agentur für Arbeit (auch auf deren Internetseiten).

Adoption von Flüchtlingskindern

Wenn ein Kind alleine einreist, wird es von den Jugendämtern aufgenommen und in den entsprechenden Einrichtungen untergebracht. In Deutschland gibt es sehr viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF). In Obhut der Jugendämter befinden sich aktuell ca. 50.000 Flüchtlingskinder, die teilweise auch privat untergebracht werden. Es ist auch Aufgabe der Jugendämter, zu ermitteln, ob das Kind im Inland oder Ausland Angehörige hat, um ggf. Eine Zusammenführung zu veranlassen. Das betroffene Kind hat das Recht, eine solche Zusammenführung abzulehnen.

Voraussetzungen für die Adoption

Um ein Flüchtlingskind zu adoptieren, sollte man sich an das entsprechende Jugendamt wenden. Hier sollte man sich zunächst gründlich beraten lassen, um zu erfahren, welche Voraussetzungen man erfüllen muss. Der Ablauf ist wie bei der Adoption eines inländischen Kindes. In der Regel wird folgendes verlangt:

  • Nachweisen, dass man geeignet ist, sich ausreichend um das Kind und seine Belange zu kümmern
  • Genügend Wohnraum muss zur Verfügung stehen
  • Gesundheitszeugnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Ggf. Weitere Unterlagen, je nach Einzelfall

Hat man die Absicht, ein Kind in Pflege zu nehmen oder gar die Vormundschaft zu übernehmen, hat man sich ebenfalls an das jeweilige Jugendamt zu wenden. Es prüft dann ebenfalls, ob man dafür geeignet ist.

Abschiebung von Flüchtlingskindern: Ausnahmefälle

Flüchtlingskinder, die minderjährig und unbegleitet sind, sind grundsätzlich geschützt vor einer Abschiebung, selbst wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine Abschiebung von Flüchtlingskindern möglich.

Beispiel für eine Ausnahme

Wenn es im Herkunftsland Familienangehörige gibt oder wenn im Herkunftsland eine geeignete Aufnahmeeinrichtung plausibel und seriös zugesichert/nachgewiesen hat, dass sie das Kind in Empfang nehmen, unterbringen und verpflegen können, kommt eine Abschiebung durchaus in Betracht. Die Praxis zeigt allerdings, dass die Abschiebung von Flüchtlingskindern so gut wie gar nicht vorkommt.

Kann ein Baby mit Geburtsurkunde abgeschoben werden?

Die Geburtsurkunde allein ist kein Grund für eine Abschiebung. Die Abschiebung eines Kindes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Dem Aufenthaltsstatus der Eltern, dem Alter des Kindes und der Situation im Herkunftsland.

Welche Rechte hat ein in Deutschland geborenes Kind mit ausländischer Staatsangehörigkeit?

Ein in Deutschland geborenes Kind mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn mindestens ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzt. Das Kind hat außerdem Anspruch auf Bildung und Schutz vor Abschiebung, insbesondere wenn es sich um ein Flüchtlingskind handelt.

Was passiert, wenn die Eltern eines in Deutschland geborenen Kindes abgeschoben werden?

Wenn die Eltern eines in Deutschland geborenen Kindes abgeschoben werden, kann das Kind in Deutschland bleiben, wenn es eine eigene Aufenthaltserlaubnis besitzt. Wenn das Kind keine eigene Aufenthaltserlaubnis hat, kann es in manchen Fällen bei Verwandten in Deutschland bleiben, oder es kann in das Herkunftsland der Eltern abgeschoben werden.

Was kann man tun, wenn man befürchtet, dass ein Kind abgeschoben werden könnte?

Wenn man befürchtet, dass ein Kind abgeschoben werden könnte, sollte man sich an einen Anwalt für Ausländerrecht wenden. Der Anwalt kann die rechtliche Situation des Kindes beurteilen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um die Abschiebung zu verhindern.

Zusammenfassung

Die Abschiebung von Kindern, die in Deutschland geboren wurden, ist ein sensibles und komplexes Thema. Das deutsche Rechtssystem bietet in vielen Fällen Schutz für Kinder, aber es gibt auch Ausnahmen. Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Grundlagen zu informieren und sich bei Bedarf an einen Anwalt für Ausländerrecht zu wenden.

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