Die Geburt eines Kindes ist ein wundervolles Ereignis, bringt aber auch viele neue Herausforderungen mit sich. Neben der Freude und dem Stolz, ein neues Familienmitglied zu begrüßen, stellt sich auch die Frage: Wie finanziere ich die ersten Monate mit meinem Kind? Eine wichtige Unterstützung in dieser Zeit ist das Elterngeld. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über das Elterngeld, wie hoch der Anspruch ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
- Was ist Elterngeld?
- Wie hoch ist das Elterngeld?
- Wie beantrage ich Elterngeld?
- Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld
- Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich nicht gearbeitet habe?
- Was passiert, wenn ich während der Elternzeit arbeite?
- Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich im Ausland arbeite?
- Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich ein Studium absolviere?
- Was passiert, wenn ich mein Kind im Ausland zur Welt bringe?
- Kann ich Elterngeld für mein zweites Kind bekommen?
- Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich ein Stiefkind adoptiere?
- Was passiert, wenn ich mein Kind in eine Kita gebe?
- Was passiert, wenn ich mit meinem Partner oder meiner Partnerin zusammenlebe?
- Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich vor der Geburt des Kindes in Elternzeit gegangen bin?
- Wie lange kann ich das Elterngeld beziehen?
- Fazit
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern in Deutschland erhalten, wenn sie in Elternzeit gehen, um sich um ihr Kind zu kümmern. Es ist eine Art Lohnersatz, der dazu dienen soll, finanzielle Engpässe zu vermeiden und Eltern die Möglichkeit zu geben, sich in den ersten Monaten nach der Geburt intensiv um ihr Kind zu kümmern. Das Elterngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt, kann aber unter bestimmten Bedingungen auch für 14 Monate beansprucht werden.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie leben mit ihrem leiblichen oder adoptierten Kind oder ihrem Stiefkind in einem Haushalt in Deutschland.
- Sie betreuen und erziehen ihr Kind nach der Geburt selbst.
- Sie arbeiten nicht, oder nicht mehr als 32 Stunden in der Woche.
Es ist dabei egal, ob Sie vor der Geburt Ihres Kindes angestellt oder selbstständig gearbeitet haben, arbeitslos waren oder gerade mitten im Studium sind. Nur die Höhe Ihres Anspruchs bemisst sich nach Ihrem Einkommen vor der Geburt.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Ihrem Netto-Einkommen im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes. Es wird dabei ein Bemessungszeitraum von 12 Monaten zugrunde gelegt. Das Elterngeld beträgt in der Regel 65% bis 67% Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens, allerdings maximal 800 Euro pro Monat.
Beispiel: Elterngeld bei einem Nettoeinkommen von 500 Euro
Bei einem Nettoeinkommen von 500 Euro im Monat beträgt das Elterngeld in der Regel etwa 975 Euro bis 005 Euro pro Monat.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. So wird beispielsweise das Elterngeld für Alleinerziehende und Eltern, die in Elternzeit gehen, bevor ihr Kind geboren wurde, anders berechnet. Auch die Höhe des Elterngeldes kann sich ändern, wenn Sie während der Elternzeit arbeiten gehen oder wenn Sie mehrere Kinder haben.
Elterngeld-Plus
Neben dem Basis-Elterngeld gibt es auch noch das Elterngeld-Plus. Diese Variante ermöglicht es Eltern, die früh nach der Geburt wieder Teilzeit arbeiten wollen, das Elterngeld über einen längeren Zeitraum zu beziehen. So erhalten Sie nicht mehr Elterngeld, aber dafür über einen längeren Zeitraum.

Das Elterngeld-Plus wird für maximal 24 Monate gezahlt. Die Höhe des Elterngeldes wird dabei halbiert, dafür wird die Bezugsdauer verdoppelt.
Beispiel: Elterngeld-Plus bei einem Nettoeinkommen von 500 Euro
Bei einem Nettoeinkommen von 500 Euro im Monat erhalten Sie mit Elterngeld-Plus etwa 487,50 Euro bis 502,50 Euro pro Monat für 24 Monate.
Elterngeld-Plus ist eine gute Option für Eltern, die frühzeitig wieder ins Berufsleben einsteigen möchten, aber gleichzeitig die Möglichkeit haben wollen, ihr Kind in den ersten Jahren zu betreuen.
Wie beantrage ich Elterngeld?
Elterngeld können Sie bei der Familienkasse Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Familienkasse ist eine Abteilung der Krankenkasse, die für die Auszahlung des Elterngeldes zuständig ist.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
Für den Antrag auf Elterngeld benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Personalausweis
- Nachweis über Ihr Einkommen im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes (z.B. Lohnsteuerbescheinigung, Steuerbescheid, Einkommensnachweise für Selbstständige)
- Bei Mehrlingsgeburten: Nachweis über die Anzahl der Kinder
- Bei Adoption: Adoptionsurkunde
- Bei Elterngeld-Plus: Nachweis über die beabsichtigte Teilzeitbeschäftigung
Wann muss ich den Antrag stellen?
Den Antrag auf Elterngeld können Sie frühestens sieben Wochen vor der Geburt Ihres Kindes stellen. Spätestens drei Monate nach der Geburt Ihres Kindes müssen Sie den Antrag bei der Familienkasse Ihrer Krankenkasse eingereicht haben.
Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld
Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich nicht gearbeitet habe?
Ja, Sie können auch Elterngeld erhalten, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben. In diesem Fall erhalten Sie das Elterngeld in Höhe von 300 Euro pro Monat.
Was passiert, wenn ich während der Elternzeit arbeite?
Wenn Sie während der Elternzeit arbeiten, reduziert sich das Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes wird dabei an Ihr Einkommen angepasst.
Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich im Ausland arbeite?
Ja, Sie können auch Elterngeld erhalten, wenn Sie im Ausland arbeiten. Allerdings müssen Sie in Deutschland wohnen und Ihr Kind in Deutschland betreuen.
Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich ein Studium absolviere?
Ja, Sie können auch Elterngeld erhalten, wenn Sie ein Studium absolvieren. Allerdings müssen Sie Ihr Studium während der Elternzeit pausieren.
Was passiert, wenn ich mein Kind im Ausland zur Welt bringe?
Wenn Sie Ihr Kind im Ausland zur Welt bringen, erhalten Sie kein Elterngeld. Sie können jedoch in Deutschland eine Elterngeld-Ersatzleistung beantragen.
Kann ich Elterngeld für mein zweites Kind bekommen?
Ja, Sie können auch für Ihr zweites Kind Elterngeld erhalten. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich dabei nach Ihrem Einkommen im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes.
Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich ein Stiefkind adoptiere?
Ja, Sie können auch Elterngeld erhalten, wenn Sie ein Stiefkind adoptieren. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich dabei nach Ihrem Einkommen im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Adoption Ihres Kindes.
Was passiert, wenn ich mein Kind in eine Kita gebe?
Wenn Sie Ihr Kind in eine Kita geben, haben Sie weiterhin Anspruch auf Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes wird dabei nicht reduziert.
Was passiert, wenn ich mit meinem Partner oder meiner Partnerin zusammenlebe?
Wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammenleben, können Sie beide Elterngeld beantragen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich dabei nach Ihrem gemeinsamen Einkommen.
Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich vor der Geburt des Kindes in Elternzeit gegangen bin?
Ja, Sie können auch Elterngeld erhalten, wenn Sie vor der Geburt des Kindes in Elternzeit gegangen sind. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich dabei nach Ihrem Einkommen im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes.
Wie lange kann ich das Elterngeld beziehen?
Sie können das Elterngeld für maximal 12 Monate beziehen. Wenn Sie das Elterngeld-Plus beantragen, können Sie das Elterngeld für maximal 24 Monate beziehen.
Fazit
Elterngeld ist eine wichtige staatliche Leistung, die Eltern in Deutschland bei der Betreuung ihres Kindes in den ersten Monaten unterstützt. Es ist eine Art Lohnersatz, der dazu dienen soll, finanzielle Engpässe zu vermeiden und Eltern die Möglichkeit zu geben, sich in den ersten Monaten nach der Geburt intensiv um ihr Kind zu kümmern.
Wenn Sie Fragen zum Elterngeld haben, wenden Sie sich an die Familienkasse Ihrer Krankenkasse. Die Familienkasse ist eine Abteilung der Krankenkasse, die für die Auszahlung des Elterngeldes zuständig ist.
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