Bürgergeld in elternzeit: anspruch & höhe

Die Elternzeit ist eine wertvolle Zeit für Eltern, um sich voll und ganz um ihren Nachwuchs zu kümmern. Doch die finanzielle Situation kann während dieser Auszeit eine Herausforderung darstellen, da kein Gehalt gezahlt wird. Viele Eltern fragen sich daher, ob sie in dieser Zeit Bürgergeld beantragen können. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Bürgergeld in Elternzeit.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Elternzeit?

Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben, die Eltern für die Betreuung ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes beanspruchen. Ein Teil der Elternzeit kann auch im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden.

Mütter und Väter haben pro Kind einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Während dieser Zeit sind sie vor Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt und können nach der Elternzeit in der Regel an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren.

bürgergeld in elternzeit - Wie viel Bürgergeld bekomme ich mit einem Kind

Voraussetzungen für die Elternzeit:

  • Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sein
  • Mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben
  • Das Kind selbst erziehen und betreuen
  • Während der Elternzeit entweder gar nicht oder höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten (bei Kindern, die am oder nach dem September 2021 geboren wurden, sind bis zu 32 Stunden pro Woche erlaubt)

Kann man in der Elternzeit Bürgergeld beantragen?

Grundsätzlich können erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können, Bürgergeld beziehen. Das gilt auch während der Elternzeit. Allerdings müssen vorrangige Leistungen, wie beispielsweise Elterngeld, beantragt werden, wenn ein Anspruch besteht.

Elterngeld: Lohnausgleich während der Elternzeit

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern während der Elternzeit zum Lohnausgleich erhalten. Es soll die finanzielle Lebensgrundlage von Familien sichern. Wenn das Elterngeld nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, können Eltern ihr Einkommen mit Bürgergeld ergänzen.

Bürgergeld als Ergänzung zum Elterngeld

Ja, man kann Bürgergeld in der Elternzeit beantragen, wenn das Elterngeld nicht ausreicht. Das Elterngeld wird jedoch als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet, sodass die Höhe des Bürgergelds entsprechend reduziert wird.

Wie viel Bürgergeld bekomme ich mit einem Kind?

Die Höhe des Bürgergelds richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Familie. Es gibt feste Regelsätze für verschiedene Altersgruppen von Kindern:

Regelsätze für Kinder:

AltersgruppeRegelsatz
0 bis einschließlich 5 Jahre357 Euro
6 bis einschließlich 13 Jahre390 Euro
14 bis einschließlich 17 Jahre471 Euro

Zusätzlich zu den Regelsätzen können Eltern in besonderen Lebenssituationen einen Mehrbedarf erhalten. Zum Beispiel erhalten Schwangere ab der 1Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent des geltenden Regelbedarfs. Alleinerziehende erhalten ebenfalls einen Mehrbedarf, der sich nach dem Alter und der Anzahl der Kinder richtet.

Bürgergeld in Elternzeit

Kann ich während der Elternzeit arbeiten und gleichzeitig Bürgergeld beziehen?

Ja, Sie können während der Elternzeit arbeiten und gleichzeitig Bürgergeld beziehen. Allerdings wird Ihr Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Die Höhe des Bürgergelds wird dann entsprechend reduziert.

Muss ich mein Elterngeld beim Bürgergeldantrag angeben?

Ja, Sie müssen Ihr Elterngeld beim Bürgergeldantrag angeben. Das Elterngeld wird als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.

Wie lange kann ich Bürgergeld in der Elternzeit beziehen?

Sie können Bürgergeld so lange beziehen, wie Sie die Voraussetzungen für den Bezug erfüllen. Das bedeutet, dass Sie erwerbsfähig sein müssen und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können.

Wer ist für die Bearbeitung meines Bürgergeldantrags zuständig?

Die Bearbeitung Ihres Bürgergeldantrags ist Aufgabe der Jobcenter.

Welche Unterlagen brauche ich für den Bürgergeldantrag?

Die notwendigen Unterlagen für den Bürgergeldantrag finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Sie sollten unter anderem Ihren Personalausweis, Ihre Geburtsurkunde, Ihre Einkommensnachweise und Ihre Kontoauszüge vorlegen.

Fazit: Bürgergeld in der Elternzeit

Eltern, die während der Elternzeit ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können, können Bürgergeld beantragen. Das Elterngeld wird jedoch als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Es ist wichtig, sich vorab über die Voraussetzungen und die Höhe des Bürgergelds zu informieren und die notwendigen Unterlagen für den Antrag zu besorgen.

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