Schwangerschaft & krankenversicherung: leistungen & tipps

Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit im Leben einer Frau. Neben der Freude auf das kommende Kind, stellt sich auch die Frage nach der finanziellen Absicherung. Besonders wichtig ist dabei die Krankenversicherung. Denn während der Schwangerschaft und nach der Geburt fallen zahlreiche Kosten an, die von der Krankenversicherung übernommen werden.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Krankenversicherung bei Schwangerschaft. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen, wie die Kosten für die Mutterschaftsvorsorge und die Geburt gedeckt werden und wie Sie Ihre Rechte während der Schwangerschaft und nach der Geburt geltend machen können.

Inhaltsverzeichnis

Was zahlt die Krankenversicherung bei Schwangerschaft?

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bietet umfassende Leistungen für Schwangere. Dazu gehören:

  • Mutterschaftsvorsorge: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungen während der Schwangerschaft. Dazu gehören beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen, Bluttests und die Betreuung durch eine Hebamme.
  • Geburtshilfe: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Geburt im Krankenhaus oder zu Hause. Dazu gehören die Kosten für die ärztliche Betreuung, die Hebamme, die Anästhesie und die Nachsorge.
  • Mutterschaftsgeld: Während der Schwangerschaft und nach der Geburt erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse gezahlt und entspricht in der Regel Ihrem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist.
  • Rehabilitation: Sollten Sie nach der Geburt eine Rehabilitation benötigen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die medizinische und berufliche Rehabilitation.

Mutterschaftsgeld: Wie wird es berechnet?

Das Mutterschaftsgeld wird für die letzten sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung, für den Entbindungstag und für die ersten acht Wochen nach der Geburt gezahlt. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich die Zahlung auf zwölf Wochen nach der Entbindung.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Entgelt der letzten drei Monate beziehungsweise der letzten 13 Wochen vor Beginn der gesetzlichen Schutzfrist. Die Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro am Tag. Der Arbeitgeber zahlt für die Zeit der Schutzfristen und für den Entbindungstag den Betrag der Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn.

krankenversicherung bei schwangerschaft - Wer zahlt Krankenversicherung bei Schwangerschaft

Welche Leistungen werden von der Krankenkasse nicht übernommen?

Nicht alle Kosten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft werden von der Krankenkasse übernommen. So müssen Sie beispielsweise die Kosten für folgende Leistungen selbst tragen:

  • Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: Einige Untersuchungen, wie z.B. Eine Fruchtwasseruntersuchung, werden von der Krankenkasse nicht übernommen.
  • Geburtsvorbereitungskurse: Die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse müssen Sie selbst tragen.
  • Stillberatung: Die Kosten für eine Stillberatung werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.
  • Babymassage: Die Kosten für eine Babymassage müssen Sie selbst tragen.

Wie beantrage ich die Leistungen der Krankenversicherung?

Um die Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Den Antrag können Sie online, per Post oder persönlich bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Für die Mutterschaftsvorsorge müssen Sie Ihre Krankenkasse über Ihre Schwangerschaft informieren. Die Krankenkasse wird Ihnen dann einen Schwangerschafts- und Mutterschaftspass ausstellen.

Um das Mutterschaftsgeld zu beantragen, müssen Sie Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihr durchschnittliches Einkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist vorlegen.

Welche Dokumente benötige ich?

Um die Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie verschiedene Dokumente. Dazu gehören:

  • Schwangerschafts- und Mutterschaftspass: Dieser Pass wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse ausgestellt, sobald Sie diese über Ihre Schwangerschaft informieren.
  • Bescheinigung des Arbeitgebers: Diese Bescheinigung benötigen Sie für den Antrag auf Mutterschaftsgeld. Die Bescheinigung enthält Angaben zu Ihrem durchschnittlichen Einkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist.
  • Geburtsurkunde: Die Geburtsurkunde benötigen Sie für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes und für die Beantragung von anderen Leistungen, wie z.B. Kindergeld.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es, bis ich das Mutterschaftsgeld erhalte?

Das Mutterschaftsgeld wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrags bei Ihrer Krankenkasse ausgezahlt.

Kann ich das Mutterschaftsgeld auch erhalten, wenn ich selbstständig bin?

Ja, auch selbstständige Frauen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Sie müssen jedoch einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und die entsprechenden Nachweise erbringen.

Was passiert, wenn ich während der Schwangerschaft krank werde?

Wenn Sie während der Schwangerschaft krank werden, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld wird von Ihrer Krankenkasse gezahlt und entspricht in der Regel 70% Ihres durchschnittlichen Nettolohns.

Wie kann ich mich während der Schwangerschaft und nach der Geburt finanziell absichern?

Neben der Krankenversicherung gibt es noch weitere Möglichkeiten, sich während der Schwangerschaft und nach der Geburt finanziell abzusichern. Dazu gehören:

  • Private Krankenversicherung: Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, können Sie zusätzliche Leistungen für die Schwangerschaft und die Geburt erhalten.
  • Elternzeit: Sie können während der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes Elternzeit nehmen. Während der Elternzeit erhalten Sie Elterngeld.
  • Kindergeld: Für jedes Kind erhalten Sie Kindergeld. Das Kindergeld wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gezahlt.

Fazit

Die Krankenversicherung bietet Schwangeren umfassende Leistungen. Sie übernimmt die Kosten für die Mutterschaftsvorsorge, die Geburt und das Mutterschaftsgeld. Es ist wichtig, sich über die Leistungen der Krankenversicherung zu informieren und die entsprechenden Anträge zu stellen. So können Sie sich während der Schwangerschaft und nach der Geburt finanziell absichern.

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