Eheurkunde: geburt der ehegatten im eheregister

In Deutschland wird die Eheschließung seit dem 002009 im Eheregister beurkundet. Dieses Register ersetzt das frühere Familienbuch und dient als zentrale Quelle für Informationen über die Ehe. Die Beurkundung der Geburt der Ehegatten ist ein wichtiger Bestandteil der Eheurkunde, da sie die rechtliche Grundlage für die Ehe bildet.

Inhaltsverzeichnis

Die Bedeutung der Beurkundung der Geburt der Ehegatten

Die Beurkundung der Geburt der Ehegatten im Eheregister ist essenziell, da sie mehrere wichtige Aspekte der Ehe regelt:

  • Rechtliche Grundlage der Ehe: Die Beurkundung der Geburt der Ehegatten bestätigt die rechtliche Gültigkeit der Ehe und ermöglicht den Zugang zu den Rechten und Pflichten, die mit der Ehe verbunden sind.
  • Identität und Familienstand: Die Beurkundung der Geburt der Ehegatten dient der eindeutigen Identifizierung der Ehepartner und festigt ihren Familienstand.
  • Nachfolge und Erbrecht: Die Beurkundung der Geburt der Ehegatten ist für die Erbschaftsregelung von großer Bedeutung. Sie bestimmt beispielsweise, wer im Falle des Todes eines Ehepartners als Erbe in Frage kommt.

Wissenswertes zur Beurkundung der Geburt der Ehegatten

Die Beurkundung der Geburt der Ehegatten erfolgt im Rahmen der Eheschließung. Dabei werden die Geburtsdaten und -orte der Ehepartner in das Eheregister eingetragen. Diese Angaben sind wichtig, um die Identität der Ehepartner zu bestätigen und die Gültigkeit der Ehe zu gewährleisten.

Zuständigkeit für die Beurkundung der Eheschließung

Die Zuständigkeit für die Beurkundung der Eheschließung liegt beim Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wurde. In Deutschland ist das Standesamt des Ortes zuständig, in dem die Eheschließung stattfindet. Bei Eheschließungen im Ausland ist das Standesamt des deutschen melderechtlichen Wohnsitzes der Eheleute zuständig. Sind die Eheleute nicht mehr in Deutschland gemeldet, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Eheschließung im Ausland

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann gemäß § 34 Personenstandsgesetz auf Antrag in das deutsche Eheregister eingetragen werden. Für die Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Reisepässe beider Eheleute
  • Heiratsurkunde (grundsätzlich von einem Notar vorbeglaubigt und vom Deutschen Institut Taipei legalisiert)
  • Geburtsurkunden beider Eheleute; für taiwanische Ehepartner ist alternativ auch ein Haushaltsregisterauszug möglich
  • Sofern ein Ehegatte bereits einmal verheiratet war, Nachweis der Auflösung der Vorehe (z.B. Scheidungsurteil, ggfs. Mit deutschem Anerkennungsbescheid, Sterbeurkunde)

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich bei allen fremdsprachigen Urkunden und Dokumenten, außer englischsprachigen, deutsche Übersetzungen beigefügt sein müssen. Auszüge aus dem Haushaltsregister bzw. Heiratsurkunden werden durch die taiwanischen Behörden auf Antrag auch in englischer Sprache erteilt.

Taiwanische Urkunden bedürfen außerdem einer Überbeglaubigung durch einen taiwanischen Notar sowie der Legalisation durch das Deutsche Institut Taipei.

Kosten für die Beurkundung einer Eheschließung

Die Höhe der Gebühren für den Eintrag ins Eheregister ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ihre Festsetzung erfolgt durch das Standesamt in Deutschland; es ist mit Gebühren ab 80,- Euro für den Eintrag zu rechnen, zusätzlich werden für die Ausstellung einer Eheurkunde bzw. Eines beglaubigten Eheregisterausdrucks ca. 10,- Euro berechnet.

Davon unabhängig werden vom Deutschen Institut Taipei gemäß Auslandskostengesetz/Auslandskostenverordnung Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antrag (79,57 Euro), Beglaubigung von Kopien (mind. 24,61 Euro) sowie Legalisation von taiwanischen Urkunden (29,88 Euro) erhoben. Diese Gebühren können entweder bar (in TWD) oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) gezahlt werden.

Wegfall des Familienbuchs

Das neue Personenstandsrecht sieht die Anlegung eines Familienbuchs nicht mehr vor. Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens angelegte Familienbücher (002009) werden vom zuständigen Standesbeamten als Heiratseinträge fortgeführt. Eintragungen zu Eltern und Kindern werden nicht mehr aktualisiert.

Aus den Heiratseinträgen können nach neuem Recht Eheurkunden erteilt werden. Es können auch weiterhin beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch ausgestellt werden, denen allerdings nicht die Beweiskraft einer Personenstandsurkunde zukommt, da Angaben zu Eltern und Kindern nicht mehr aktualisiert werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Eheurkunde?

Eine Eheurkunde ist ein amtliches Dokument, das die Eheschließung zweier Personen bescheinigt. Sie enthält wichtige Informationen wie die Namen der Ehepartner, den Ort und das Datum der Eheschließung sowie die Geburtsdaten und -orte der Ehepartner.

Wo kann ich eine Eheurkunde beantragen?

Eine Eheurkunde kann beim Standesamt beantragt werden, das die Ehe geschlossen hat.

Welche Kosten fallen für eine Eheurkunde an?

Die Kosten für eine Eheurkunde sind von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich. Informieren Sie sich am besten direkt beim zuständigen Standesamt.

Was ist ein Eheregister?

Das Eheregister ist ein amtliches Register, in dem alle Eheschließungen in Deutschland verzeichnet sind. Es dient als zentrale Quelle für Informationen über die Ehe und ersetzt das frühere Familienbuch.

Welche Informationen enthält das Eheregister?

Das Eheregister enthält Informationen über die Namen der Ehepartner, den Ort und das Datum der Eheschließung, die Geburtsdaten und -orte der Ehepartner sowie weitere relevante Informationen wie beispielsweise die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod.

Was ist eine Geburtsurkunde?

Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Sie enthält wichtige Informationen wie den Namen, das Geschlecht, den Geburtsort und das Geburtsdatum der Person.

Wo kann ich eine Geburtsurkunde beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt beantragt werden, das die Geburt beurkundet hat.

Was ist ein Haushaltsregisterauszug?

Ein Haushaltsregisterauszug ist ein amtliches Dokument, das die Personen enthält, die in einem Haushalt leben. Es wird von den taiwanischen Behörden ausgestellt und kann als Nachweis für die Identität und den Familienstand verwendet werden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister?

Für die Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Reisepässe beider Eheleute
  • Heiratsurkunde (grundsätzlich von einem Notar vorbeglaubigt und vom Deutschen Institut Taipei legalisiert)
  • Geburtsurkunden beider Eheleute; für taiwanische Ehepartner ist alternativ auch ein Haushaltsregisterauszug möglich
  • Sofern ein Ehegatte bereits einmal verheiratet war, Nachweis der Auflösung der Vorehe (z.B. Scheidungsurteil, ggfs. Mit deutschem Anerkennungsbescheid, Sterbeurkunde)

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich bei allen fremdsprachigen Urkunden und Dokumenten, außer englischsprachigen, deutsche Übersetzungen beigefügt sein müssen. Auszüge aus dem Haushaltsregister bzw. Heiratsurkunden werden durch die taiwanischen Behörden auf Antrag auch in englischer Sprache erteilt.

Taiwanische Urkunden bedürfen außerdem einer Überbeglaubigung durch einen taiwanischen Notar sowie der Legalisation durch das Deutsche Institut Taipei.

Wie hoch sind die Kosten für die Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister?

Die Kosten für die Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister sind von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich. Es ist mit Gebühren ab 80,- Euro für den Eintrag zu rechnen, zusätzlich werden für die Ausstellung einer Eheurkunde bzw. Eines beglaubigten Eheregisterausdrucks ca. 10,- Euro berechnet.

Davon unabhängig werden vom Deutschen Institut Taipei gemäß Auslandskostengesetz/Auslandskostenverordnung Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antrag (79,57 Euro), Beglaubigung von Kopien (mind. 24,61 Euro) sowie Legalisation von taiwanischen Urkunden (29,88 Euro) erhoben. Diese Gebühren können entweder bar (in TWD) oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) gezahlt werden.

Zusammenfassung

Die Beurkundung der Geburt der Ehegatten im Eheregister ist ein wichtiger Bestandteil der Eheurkunde und bildet die rechtliche Grundlage für die Ehe. Die Beurkundung dient der eindeutigen Identifizierung der Ehepartner, festigt ihren Familienstand und ist für die Erbschaftsregelung von großer Bedeutung. Die Zuständigkeit für die Beurkundung der Eheschließung liegt beim Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wurde. Für die Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister sind bestimmte Unterlagen erforderlich und es fallen Gebühren an. Das neue Personenstandsrecht sieht die Anlegung eines Familienbuchs nicht mehr vor, stattdessen werden die Heiratseinträge im Eheregister fortgeführt.

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