Deutsche staatsbürgerschaft durch geburt: regeln & voraussetzungen

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein wertvolles Gut, das viele Vorteile bietet. Für viele Menschen ist es ein Traum, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Doch wer wird automatisch Deutscher durch Geburt? In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Regeln des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts beleuchten, insbesondere im Zusammenhang mit der Geburt.

Inhaltsverzeichnis

Das Abstammungsprinzip

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht basiert auf dem sogenannten Abstammungsprinzip. Das bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit hauptsächlich aufgrund der Abstammung von einem deutschen Elternteil erworben wird. Ein Kind erbt die Staatsangehörigkeit seiner Eltern. Wenn mindestens ein Elternteil Deutscher ist, wird das Kind automatisch Deutscher.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Staatsangehörigkeit nicht von Großeltern oder anderen Vorfahren ererbt werden kann. Nur die direkte Abstammung von einem deutschen Elternteil führt zur deutschen Staatsbürgerschaft.

Wann wird man automatisch Deutscher?

Die automatische Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Geburtsdatum des Kindes und dem Familienstand der Eltern. Im Folgenden finden Sie eine übersichtliche Darstellung der wichtigsten Regeln:

Geburt vor 1975:

  • Verheiratete Eltern: Vor 1975 konnte die deutsche Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen nur vom deutschen Vater, nicht von der deutschen Mutter, erworben werden. Wenn der Vater Deutscher war, wurde das Kind automatisch Deutscher. War nur die Mutter Deutsche, konnte das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch eine spätere Erklärung erwerben.
  • Nicht verheiratete Eltern: Vor 1993 konnte die deutsche Staatsangehörigkeit nur von der deutschen Mutter, nicht vom deutschen Vater, erworben werden. Wenn die Mutter Deutsche war, wurde das Kind automatisch Deutscher. War nur der Vater Deutscher, konnte das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erlangen.

Geburt zwischen 1975 und 1999:

  • Verheiratete Eltern: Zwischen 1975 und 1999 wurde die deutsche Staatsangehörigkeit sowohl vom deutschen Vater als auch von der deutschen Mutter vererbt. Wenn mindestens ein Elternteil Deutscher war, wurde das Kind automatisch Deutscher.
  • Nicht verheiratete Eltern: Zwischen 1975 und 1999 konnten sowohl der deutsche Vater als auch die deutsche Mutter die Staatsangehörigkeit an ihr Kind vererben. Wenn mindestens ein Elternteil Deutscher war, wurde das Kind automatisch Deutscher. Allerdings musste die rechtliche Vaterschaft durch Anerkennung oder Feststellung geklärt sein, bevor das Kind 23 Jahre alt wurde.

Geburt seit 2000:

  • Verheiratete Eltern: Seit 2000 erbt ein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil Deutscher ist. Es spielt keine Rolle, ob die Eltern im Ausland oder in Deutschland geboren wurden.
  • Nicht verheiratete Eltern: Seit 2000 erbt ein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil Deutscher ist. Auch hier spielt es keine Rolle, ob die Eltern im Ausland oder in Deutschland geboren wurden. Allerdings muss die rechtliche Vaterschaft durch Anerkennung oder Feststellung geklärt sein, bevor das Kind 23 Jahre alt wurde.

Ausnahme: Geburt im Ausland:

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn ein Kind nach dem 3Dezember 1999 im Ausland geboren wird und auch sein deutscher Elternteil nach dem 3Dezember 1999 im Ausland geboren wurde, erhält das Kind nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. In diesem Fall muss die Geburt innerhalb eines Jahres nach der Geburt in Deutschland registriert werden, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält.

Legitimation: Erlangung der Staatsangehörigkeit durch Eheschließung der Eltern

Bis 1993 gab es die Möglichkeit der Legitimation. Diese bedeutete, dass ein nichteheliches Kind durch die nachträgliche Eheschließung seiner Eltern den Status eines ehelichen Kindes und damit auch die Staatsangehörigkeit des Vaters erwarb.

Diese Möglichkeit besteht seit 1993 nicht mehr, da nichteheliche Kinder seitdem die gleiche Staatsangehörigkeitsregelung wie eheliche Kinder genießen.

Adoption: Erlangung der Staatsangehörigkeit durch Adoption

Auch durch Adoption kann ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen. Die Adoption muss allerdings in Deutschland wirksam sein.

  • Adoption vor 1959: Vor dem Januar 1959 konnte die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption nicht erlangt werden.
  • Adoption zwischen 1959 und 1976: Zwischen dem Januar 1959 und dem 3Dezember 1976 konnte die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption durch eine Erklärung erworben werden.
  • Adoption nach 1977: Seit dem Januar 1977 erwirbt ein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption durch einen deutschen Elternteil, sofern die Adoption in Deutschland wirksam ist.

Heirat: Erlangung der Staatsangehörigkeit durch Heirat

Seit 1970 ist es nicht mehr möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Heirat zu erlangen. Früher gab es jedoch verschiedene Regelungen, die es ausländischen Ehepartnern ermöglichten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Für weitere Informationen über die ehemaligen Regelungen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Heirat wenden Sie sich bitte an die Botschaft.

Geburt in Deutschland: Erlangung der Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man automatisch Deutscher wird, wenn man in Deutschland geboren wird. Die Geburt auf deutschem Boden führt nicht automatisch zur deutschen Staatsangehörigkeit. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch das Abstammungsprinzip erworben.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Seit dem Januar 2000 kann ein Kind, das von Ausländern in Deutschland geboren wird, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen, wenn meine Eltern deutsche Staatsangehörige sind, aber ich im Ausland geboren wurde?

Ja, in den meisten Fällen. Wenn Sie nach dem 3Dezember 1999 im Ausland geboren wurden und mindestens ein Elternteil Deutscher ist, können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch erlangen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Ihr deutscher Elternteil selbst nach dem 3Dezember 1999 im Ausland geboren wurde, müssen Sie Ihre Geburt innerhalb eines Jahres in Deutschland registrieren lassen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Ich bin im Ausland geboren und meine Eltern waren bei meiner Geburt nicht verheiratet. Kann ich trotzdem Deutscher werden?

Ja, das ist möglich. Seit 2000 erbt ein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil Deutscher ist, unabhängig vom Familienstand der Eltern. Allerdings muss die rechtliche Vaterschaft durch Anerkennung oder Feststellung geklärt sein, bevor Sie 23 Jahre alt werden.

Ich wurde vor 1975 geboren und meine Mutter war Deutsche, mein Vater aber nicht. Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit noch erlangen?

In diesem Fall war es vor 1975 möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Erklärung zu erwerben. Diese Frist ist jedoch seit 1978 abgelaufen. Eine nachträgliche Einbürgerung ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Seit dem 20. August 2021 gibt es jedoch wieder die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Erklärung nach § 5 StAG zu erwerben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Wenn ich in Deutschland geboren wurde, aber meine Eltern Ausländer sind, bin ich dann automatisch Deutscher?

Nein, die Geburt in Deutschland führt nicht automatisch zur deutschen Staatsangehörigkeit. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Seit dem Januar 2000 kann ein Kind, das von Ausländern in Deutschland geboren wird, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Zusammenfassung

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird hauptsächlich durch das Abstammungsprinzip erworben. Das bedeutet, dass ein Kind die Staatsangehörigkeit seiner Eltern erbt. Wenn mindestens ein Elternteil Deutscher ist, wird das Kind automatisch Deutscher.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Sonderfälle, die die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt beeinflussen können. Daher ist es wichtig, sich über die genauen Regeln des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts zu informieren.

Wenn Sie Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit haben, wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder an die zuständige Ausländerbehörde.

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