Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes und aufregendes Ereignis. Für viele Eltern ist es wichtig, in dieser besonderen Zeit möglichst viel Zeit mit ihrem Neugeborenen zu verbringen und es bestmöglich zu unterstützen. Ein Familienzimmer im Krankenhaus kann dabei eine große Hilfe sein. Doch wie sieht es mit den Kosten für ein Familienzimmer aus? Übernimmt die TK die Kosten? Und was müssen Sie bei der Beantragung beachten?
- Familienzimmer und die TK: Was ist wichtig zu wissen?
- Welche Leistungen übernimmt die TK bei der Schwangerschaft?
- Familienzimmer und die TK
- Kann ich ein Familienzimmer im Krankenhaus beantragen?
- Welche Kosten übernimmt die TK für ein Familienzimmer?
- Was passiert, wenn die TK die Kosten für das Familienzimmer nicht übernimmt?
- Welche Medikamente übernimmt die TK für Schwangere?
- Wie kann ich die Kosten für Medikamente bei der TK erstatten?
- Fazit
Familienzimmer und die TK: Was ist wichtig zu wissen?
Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet ihren Versicherten verschiedene Leistungen rund um die Schwangerschaft und Geburt. Dazu gehört auch die Übernahme von Kosten für ein Familienzimmer. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten.
Rooming-in: Kostenübernahme durch die TK
Einen gesetzlichen Anspruch auf Rooming-in haben gesetzlich Versicherte nicht. Allerdings ist es üblich, dass Krankenkassen die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils übernehmen. Die TK übernimmt die Kosten für Rooming-in in der Regel, wenn die Aufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus medizinisch notwendig ist. Ein Arzt muss die Notwendigkeit des Rooming-ins bestätigen.
Mögliche Gründe für Rooming-in können sein:
- Verständigung mit dem Kind ist ohne Begleitperson schwer möglich.
- Erforderliche Behandlungen können ohne Begleitperson nicht durchgeführt werden.
- Das Kind kann psychische Schäden erleiden, wenn es allein im Krankenhaus ist.
Bis zum Alter von sechs Jahren ist Rooming-in meistens unproblematisch. Die Kosten werden oft in voller Höhe übernommen. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für Rooming-in bei Kindern, die nicht älter als acht oder zehn Jahre alt sind. Manche Krankenkassen übernehmen – abhängig vom Alter des Kindes – nur einen Teil der Rooming-in-Kosten.
Übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für das Rooming-in nicht und haben Sie auch keine private Zusatzversicherung für diesen Fall, können Sie die Kosten selbst tragen. Das Krankenhaus stellt die Unterbringung und die Verpflegung für die Begleitperson in Rechnung. So können – je nach Einrichtung – Kosten von 50 Euro pro Tag und mehr entstehen.
Welche Leistungen übernimmt die TK bei der Schwangerschaft?
Die TK bietet ihren Versicherten eine Vielzahl von Leistungen rund um die Schwangerschaft. Neben der Kostenübernahme für ein Familienzimmer, übernimmt die TK auch die Kosten für Arzneimittel mit Eisen, Magnesium, Folsäure und Jodid für Schwangere.
Kostenübernahme für Arzneimittel
Die TK erstattet Ihnen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Folsäure, Eisen und Magnesium zu 100 Prozent. Diese Substanzen sind besonders wichtig für die Entwicklung des Kindes.
Ob ein Medikament apothekenpflichtig ist, erkennen Sie daran, dass auf der Packung das Wort apothekenpflichtig aufgedruckt ist. Ihre Apotheke kann Ihnen aber auch Auskunft dazu geben.
Wichtig: Damit die TK die Arzneimittel erstatten kann, müssen sie Ihnen vorher von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet werden. So ist sichergestellt, dass Sie optimal medizinisch versorgt und das Präparat richtig dosiert wird.
Ihre Praxis stellt Ihnen ein Privatrezept als E-Rezept oder in Papierform aus. Reichen Sie dieses in einer Apotheke Ihrer Wahl ein.
Liste der erstattungsfähigen und nicht-erstattungsfähigen Präparate
Die TK erstattet folgende Präparate nicht:
- Kombinationspräparate, die andere Wirkstoffe als Jodid, Folsäure, Eisen und Magnesium enthalten
- Magnesiummittel gegen Magenbeschwerden oder Verstopfung
- Nahrungsergänzungsmittel (auf der Packung als solche gekennzeichnet)
- Lebensmittel
- Rezepte von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern
- Rezepte von Hebammen und Entbindungspflegern
Erstattung der Kosten für Arzneimittel
Die Rechnung zahlen Sie zunächst selbst. Schicken Sie uns dann folgende Dokumente:
- Die Apothekenquittung
- Das Rezept Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin
- Beim E-Rezept einen Ausdruck der Apotheke oder der Praxis
- Einen Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin (Auszug aus dem Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über Ihrer Schwangerschaft)
Am bequemsten geht das über die TK-App oder meine tk. Wählen Sie kostenerstattung - arzneimittel aus. Einfach das Online-Formular ausfüllen, Dokumente hochladen, fertig.
Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen bitte an:
Techniker Krankenkasse
Satzung Arzneimittel
Postfach 232032
85329 München-Flughafen
Familienzimmer und die TK
Kann ich ein Familienzimmer im Krankenhaus beantragen?
Ja, Sie können ein Familienzimmer im Krankenhaus beantragen. Allerdings ist es wichtig, dass die Aufnahme einer Begleitperson medizinisch notwendig ist. Ein Arzt muss die Notwendigkeit des Rooming-ins bestätigen.
Welche Kosten übernimmt die TK für ein Familienzimmer?
Die TK übernimmt die Kosten für ein Familienzimmer in der Regel, wenn die Aufnahme einer Begleitperson medizinisch notwendig ist. Die Kostenübernahme ist jedoch abhängig vom Alter des Kindes und von den individuellen Regelungen der Krankenkasse.
Was passiert, wenn die TK die Kosten für das Familienzimmer nicht übernimmt?
Wenn die TK die Kosten für das Familienzimmer nicht übernimmt, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Das Krankenhaus stellt die Unterbringung und die Verpflegung für die Begleitperson in Rechnung. Die Kosten können je nach Einrichtung zwischen 50 Euro pro Tag und mehr liegen.
Welche Medikamente übernimmt die TK für Schwangere?
Die TK übernimmt die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Folsäure, Eisen und Magnesium. Diese Substanzen sind besonders wichtig für die Entwicklung des Kindes.
Wie kann ich die Kosten für Medikamente bei der TK erstatten?
Reichen Sie die Apothekenquittung, das Rezept Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin, beim E-Rezept einen Ausdruck der Apotheke oder der Praxis und einen Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin bei der TK ein. Am bequemsten geht das über die TK-App oder meine tk.
Fazit
Die TK bietet ihren Versicherten verschiedene Leistungen rund um die Schwangerschaft und Geburt. Dazu gehört auch die Übernahme von Kosten für ein Familienzimmer. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die Kostenübernahme zu informieren und die notwendigen Unterlagen zu beschaffen. So können Sie sicherstellen, dass Sie optimal versorgt sind und die Geburt Ihres Kindes in vollen Zügen genießen können.
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