Schwangerschaft & finanzen: anträge & unterstützung für eltern

Die Schwangerschaft ist eine wunderschöne und aufregende Zeit, aber auch mit einigen finanziellen Herausforderungen verbunden. Die Ausgaben für Babykleidung, Kinderwagen, Windeln und andere Babyartikel können schnell ansteigen. Glücklicherweise gibt es verschiedene finanzielle Hilfen für werdende Eltern, die Ihnen den Start ins Familienleben erleichtern können. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anträge Sie während der Schwangerschaft stellen können und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Inhaltsverzeichnis

Finanzielle Unterstützung in der Schwangerschaft

Die Schwangerschaft bringt viele neue Ausgaben mit sich. Neben den Kosten für die medizinische Versorgung, wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen und Geburtsvorbereitungskurse, fallen auch Ausgaben für Babykleidung, Kinderwagen, Windeln und andere Babyartikel an. Für werdende Eltern mit geringem Einkommen kann dies eine große finanzielle Belastung darstellen. Daher gibt es verschiedene finanzielle Hilfen, die Ihnen den Start ins Familienleben erleichtern können.

Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung Mutter und Kind bietet finanzielle Unterstützung für schwangere Frauen mit geringem Einkommen. Sie können Zuschüsse für Babykleidung, einen Kinderwagen oder andere wichtige Anschaffungen beantragen. Diese Zuschüsse werden nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet, d.h. Sie können das Geld behalten, auch wenn Sie Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) oder Sozialhilfe erhalten. Der Antrag kann bei jeder Schwangerschaft erneut gestellt werden. Wichtig: Anträge bei der Bundesstiftung Mutter und Kind sind nur während der Schwangerschaft möglich, nicht mehr nach der Geburt. Der Antrag muss bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden.

Mutterschaftsgeld & Elterngeld

Während der Schwangerschaft haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieses wird von Ihrer Krankenkasse gezahlt und deckt die Zeit vor und nach der Geburt ab. Sie erhalten Mutterschaftsgeld für sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstag und für acht Wochen nach der Entbindung. Bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten und bei Babys mit schwerer Behinderung erhalten Sie Mutterschaftsgeld für zwölf Wochen. Nach dem Mutterschutz können Sie Elterngeld beantragen, das Ihnen den Einkommensverlust während der Elternzeit teilweise ausgleicht. Sie können das Elterngeld entweder alleine oder gemeinsam mit Ihrem Partner beziehen. Die Höhe des Elterngeldes hängt von Ihrem vorherigen Einkommen ab.

Kindergeld

Für jedes Kind erhalten Sie vom Staat Kindergeld, mindestens bis zum 1Geburtstag. Kinder, die zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, erhalten Kindergeld bis zum 2Geburtstag. Den Antrag auf Kindergeld müssen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Dazu benötigen Sie die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) des Kindes und Ihre eigene Steuer-ID. Sie können den Antrag online stellen, wenn Sie einen Ausweis mit Online-Funktion oder ein Elsterzertifikat besitzen.

Eltern mit einem geringen Einkommen haben eventuell zusätzlich Anspruch auf Kinderzuschlag. Dieser wird ebenfalls bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt.

Unterhalt & Unterhaltsvorschuss

Wenn Sie nicht mit dem Vater Ihres Kindes zusammenleben, haben Sie Anspruch auf Unterhalt. Diesen können Sie beim Jugendamt beantragen. Wenn der Vater des Kindes nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Diesen erhalten Sie ebenfalls beim Jugendamt. Das Jugendamt fordert die gezahlten Beträge später vom Vater des Kindes zurück.

Wohngeld & Kinderzuschlag

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie Wohngeld beantragen. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Auch die Kosten einer Eigentumswohnung können unterstützt werden. Mit dem Wohngeldrechner auf der Website der Bundesregierung können Sie herausfinden, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Eltern, die Wohngeld erhalten, haben oft auch Anspruch auf Kinderzuschlag. Diesen können Sie mit dem KiZ-Lotsen online überprüfen.

Bürgergeld (früher ALG II) & Sozialhilfe

Wenn Sie kein oder ein zu geringes Einkommen haben, können Sie Bürgergeld (früher ALG II oder umgangssprachlich Hartz IV) oder Sozialhilfe beantragen. Schwangeren, die Bürgergeld erhalten, steht ab der 1Schwangerschaftswoche ein erhöhter Bedarf zu. Sie gelten als eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen.

Bildung und Teilhabe

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, wie z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld oder Gelder nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz, haben Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Mit diesen Leistungen können Sie Schulmaterialien, Klassenfahrten, Vereinsbeiträge und Nachhilfestunden finanzieren. Auch das Mittagessen in der Kita, im Hort oder in der Schule gehört dazu. Diese Leistungen müssen Sie separat beantragen.

Kindergrundsicherung

Ab 2025 sollen die meisten sozialen Leistungen für Kinder in der neuen Kindergrundsicherung gebündelt werden. Diese soll aus einem Garantiebetrag und einem Zusatzbeitrag bestehen. Der Garantiebetrag entspricht dem heutigen Kindergeld. Dieses Geld erhalten alle Familien mit Kindern. Der Zusatzbetrag wird vom Einkommen der Eltern abhängig sein und den Kinderzuschlag ablösen. Auch Leistungen für Kinder aus dem Bürgergeld sollen in den Zusatzbetrag integriert werden. Das Wohngeld bleibt für die ganze Familie bestehen, das Bürgergeld wird weiterhin für die Eltern gezahlt. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss bleiben erhalten.

Weitere finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und für Familien

Neben den oben genannten finanziellen Hilfen gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Ihnen während der Schwangerschaft und im Familienleben zur Verfügung stehen. Viele Bundesländer und Gemeinden bieten zusätzliche Unterstützung an, wie z.B. Zuschüsse zur Kita-Gebühr, kostenlose Freizeitangebote oder Stiftungen, die Familien mit wenig Geld unterstützen.

Die Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort kennen sich in der Regel gut mit finanziellen Zuschüssen aus. Hier können Sie sich bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes beraten lassen. Auch das Nachdenken über ein weiteres Kind ist ein guter Grund, die Finanzen noch mal durchchecken zu lassen. Diese Beratung ist für Sie kostenlos.

Zusammenfassung

Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit, die mit einigen finanziellen Herausforderungen verbunden sein kann. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Ihnen den Start ins Familienleben erleichtern können. Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten der Schwangerschaftsberatungsstellen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen. Mit der richtigen Information können Sie die finanzielle Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.

Wer kann Mutterschaftsgeld beantragen?

Mutterschaftsgeld können Sie beantragen, wenn Sie angestellt sind oder als Selbstständige Anspruch auf Krankengeld haben.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes.

Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?

Mutterschaftsgeld wird für sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstag und für acht Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten und bei Babys mit schwerer Behinderung erhalten Sie Mutterschaftsgeld für zwölf Wochen.

Wer kann Elterngeld beantragen?

Elterngeld können Sie beantragen, wenn Sie ein Kind geboren haben oder adoptiert haben.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes hängt von Ihrem vorherigen Einkommen ab. Es beträgt maximal 67 % Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt.

Wie lange kann man Elterngeld beziehen?

Sie können Elterngeld für maximal 14 Monate beziehen. Die Elternzeit kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden.

Wer kann Kindergeld beantragen?

Kindergeld können Sie beantragen, wenn Sie ein Kind geboren haben oder adoptiert haben.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Derzeit beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro pro Monat.

Wer kann Kinderzuschlag beantragen?

Kinderzuschlag können Sie beantragen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben und Kindergeld erhalten.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Die Höhe des Kinderzuschlags ist abhängig von Ihrem Einkommen und der Anzahl Ihrer Kinder.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeld können Sie beantragen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben und eine Wohnung mieten oder eine Eigentumswohnung besitzen.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von Ihrem Einkommen, der Anzahl Ihrer Kinder und den Mietkosten oder den Kosten für Ihre Eigentumswohnung.

Wer kann Bürgergeld beantragen?

Bürgergeld können Sie beantragen, wenn Sie kein oder ein zu geringes Einkommen haben.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Die Höhe des Bürgergeldes ist abhängig von Ihrem Bedarf. Der Bedarf wird anhand der Anzahl Ihrer Kinder, Ihrer Wohnkosten und Ihrer sonstigen Ausgaben berechnet.

Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen?

Leistungen für Bildung und Teilhabe können Sie beantragen, wenn Ihre Kinder in der Schule oder in der Kita sind und Sie Sozialleistungen beziehen.

Wie hoch sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Die Höhe der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist abhängig von Ihrem Bedarf. Sie können z.B. Leistungen für Schulmaterialien, Klassenfahrten, Vereinsbeiträge und Nachhilfestunden beantragen.

Wenn Sie andere Artikel kennenlernen möchten, die Schwangerschaft & finanzen: anträge & unterstützung für eltern ähneln, können Sie die Kategorie Schwangerschaft & finanzen besuchen.

Go up

Wir verwenden eigene Cookies und Cookies von Drittanbietern, um statistische Informationen zu erstellen und Ihnen durch Navigationsanalysen personalisierte Inhalte und Dienste anzuzeigen. Akzeptieren Sie sie oder legen Sie Ihre Präferenzen fest. Mehr Informationen