Die Geburt eines Kindes ist ein bedeutender Moment im Leben einer Frau. Nach der Geburt beginnt eine neue Phase: das Wochenbett. In dieser Zeit benötigt die frischgebackene Mutter Ruhe, Erholung und Unterstützung, um sich an die neue Situation zu gewöhnen und sich um ihr Neugeborenes zu kümmern. Hier kommt die Hebamme ins Spiel. Sie ist eine wertvolle Begleiterin und Expertin, die die junge Familie in dieser besonderen Zeit unterstützt.
Die Rolle der Hebamme im Wochenbett
Eine Hebamme ist eine qualifizierte Fachkraft, die sich auf die Betreuung von Frauen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett spezialisiert hat. Sie bietet umfassende Unterstützung und Beratung in allen Bereichen, die für die Mutter und das Neugeborene relevant sind. Ihre Aufgaben umfassen:
- Kontrolle des körperlichen Zustands der Mutter: Die Hebamme überwacht die Rückbildung der Gebärmutter, den Wundheilungsprozess nach einer natürlichen Geburt oder einem Kaiserschnitt, den Blutverlust und den allgemeinen Gesundheitszustand der Mutter.
- Unterstützung beim Stillen: Die Hebamme berät die Mutter beim Anlegen des Babys an die Brust, hilft bei Stillproblemen und beantwortet Fragen rund um das Stillen.
- Pflege des Neugeborenen: Die Hebamme zeigt der Mutter, wie sie ihr Baby richtig wickelt, badet und pflegt. Sie erklärt die Entwicklungsschritte des Babys und gibt Tipps zur Babypflege.
- Emotionale Unterstützung: Die Hebamme bietet der Mutter einen sicheren Raum, um ihre Gefühle und Ängste zu teilen. Sie hilft ihr, sich mit der neuen Situation als Mutter zurechtzufinden und sich mit ihrem Baby zu verbinden.
- Beratung zu verschiedenen Themen: Die Hebamme informiert die Mutter über die Entwicklung des Babys, die Ernährung, den Schlaf, die Babymassage und andere wichtige Themen, die im Wochenbett relevant sind.
Hebammenbesuche nach der Geburt: Leistungen und Finanzierung
In der Schweiz werden Hebammenbesuche nach der Geburt von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt. Jede Frau hat Anspruch auf 56 Tage (8 Wochen) Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme. In der Regel sind 16 Hausbesuche beim ersten Kind und 10 Besuche ab dem zweiten Kind ausreichend. Die Finanzierung der Hebammenbesuche ist unabhängig von der Franchise und dem Selbstbehalt.
Wochenbettbetreuung im Spital oder Geburtshaus
Viele Frauen verbringen die ersten Tage nach der Geburt im Spital. Nach einer Spontangeburt sind höchstens fünf Tage und nach einem Kaiserschnitt höchstens sieben Tage im Spital vorgesehen. Es ist jedoch möglich, bereits früher nach Hause zu gehen, wenn es der Mutter und dem Kind gut geht und eine Hebamme oder Pflegefachfrau für zu Hause organisiert ist.
Eine weitere Option ist die Geburt in einem Geburtshaus. Einige Geburtshäuser bieten auch Wochenbettbetreuung nach geplanten Spitalgeburten an. In diesem Fall sollten Sie sich vor der Geburt über die Finanzierung mit Ihrer Krankenversicherung informieren.
Hausbesuche durch eine Hebamme
Wenn Sie nach der Geburt im Spital oder Geburtshaus nach Hause gehen, haben Sie Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Die Anzahl der Hausbesuche hängt von der individuellen Situation ab. Selbstverständlich werden nur so viele Besuche durchgeführt, wie Sie persönlich für nötig empfinden.
Es ist ratsam, sich bereits vor der Geburt mit einer freiberuflichen Hebamme in Kontakt zu setzen, um die Wochenbettbetreuung zu organisieren. So können Sie sicherstellen, dass Sie die gewünschte Unterstützung erhalten.
Stillberatung: Unterstützung beim Stillen
Während der gesamten Stillzeit haben Sie das Recht auf drei bezahlte Stillberatungen. Die anerkannten Stillberaterinnen und viele Hebammen beraten Sie gerne zu allen Themen rund ums Stillen, Abpumpen und Abstillen.
In begründeten Fällen kann Ihre Ärztin/Ihr Arzt zusätzliche Wochenbettbesuche und Stillberatungen verschreiben. Diese fallen bei den Krankenkassen jedoch unter krankheit und im Gegensatz zu den 10 Tagen Wochenbettbegleitung und drei Stillberatungen müssen Sie dabei einen Selbstbehalt bezahlen.
Weitere Unterstützung im Wochenbett
Neben der Hebammenbetreuung gibt es weitere Hilfsangebote für junge Familien in der Schweiz. Die Mütter- und Väterberatung bietet gratis Beratung rund um Pflege, Ernährung und Erziehung von Babys und Kleinkindern.
Für spezielle Situationen und Bedürfnisse gibt es weitere Angebote, wie zum Beispiel:
- Spitex: www.spitex.ch bietet Unterstützung für Familien, wenn Mama oder Kind zusätzliche Pflege benötigen.
- Doula: www.doula.ch bietet emotionale und praktische Unterstützung für Frauen während der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
- Mütterhilfe: www.muetterhilfe.ch bietet Hilfe rund um die Elternschaft, zum Beispiel bei der Haushaltsführung oder der Kinderbetreuung.
- Fachstelle Kindsverlust: www.kindsverlust.ch bietet Unterstützung für Familien, die einen Kindsverlust während der Schwangerschaft, Geburt oder der ersten Lebenszeit erleben mussten.
- Verein Postnatale Depression: www.postnatale-depression.ch bietet Unterstützung für Frauen, die unter einer postnatalen Depression leiden.
- Eltern Notruf: www.elternnotruf.ch bietet 24h Hilfe und Beratung für Eltern in Not.
- Selbsthilfegruppe für Frauen mit Präeklampsie/HELLP Erkrankung: www.schwangerschaftsvergiftung.ch bietet Unterstützung und Austausch für Frauen, die an Präeklampsie oder HELLP-Syndrom erkrankt sind.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Hebammenbesuche sind im Wochenbett üblich?
Die Krankenkasse bezahlt 16 Hausbesuche beim ersten Kind und 10 Besuche ab dem zweiten Kind. Es ist jedoch möglich, mehr oder weniger Besuche zu benötigen, je nach individueller Situation.
Was passiert, wenn ich mehr als 16/10 Hebammenbesuche benötige?
Wenn Sie mehr Besuche benötigen, können Sie mit Ihrer Hebamme oder Ihrem Arzt sprechen. In begründeten Fällen können zusätzliche Besuche verschrieben werden. Diese fallen dann jedoch unter krankheit und Sie müssen einen Selbstbehalt bezahlen.
Was kostet die Hebammenbetreuung?
Die Krankenkasse bezahlt die Hebammenbetreuung im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung. Sie müssen keinen zusätzlichen Beitrag leisten.
Kann ich mir eine Hebamme selbst aussuchen?
Ja, Sie können sich eine Hebamme selbst aussuchen. Es ist jedoch ratsam, sich bereits vor der Geburt mit einer Hebamme in Kontakt zu setzen, um die Wochenbettbetreuung zu organisieren.
Was passiert, wenn ich keine Hebamme finde?
Wenn Sie keine Hebamme finden, können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an den kantonalen Hebammenverband wenden. Sie helfen Ihnen bei der Suche nach einer Hebamme in Ihrer Nähe.
Fazit
Die Hebamme ist eine wertvolle Unterstützung für die junge Familie im Wochenbett. Sie bietet umfassende Unterstützung und Beratung in allen Bereichen, die für die Mutter und das Neugeborene relevant sind. Die Krankenkasse bezahlt die Hebammenbetreuung im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung. Es ist ratsam, sich bereits vor der Geburt mit einer Hebamme in Kontakt zu setzen, um die Wochenbettbetreuung zu organisieren.
Neben der Hebammenbetreuung gibt es weitere Hilfsangebote für junge Familien in der Schweiz. Informieren Sie sich über die verschiedenen Angebote und wählen Sie die Unterstützung, die Sie benötigen.
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