Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes und aufregendes Ereignis, aber auch mit einigen organisatorischen Herausforderungen verbunden. Eine davon ist die Suche nach einer Hebamme, die während der Schwangerschaft und nach der Geburt für die werdende Mutter und das Neugeborene da ist. Die Hebamme begleitet die Frau während der gesamten Schwangerschaftsphase, unterstützt bei der Geburt und steht ihr in den ersten Wochen nach der Geburt zur Seite. Um die Hebamme zu besuchen, entstehen natürlich auch Kosten, die sich in der Steuererklärung geltend machen lassen können.
- Fahrkosten Hebamme: Wie sind sie absetzbar?
- Fahrkosten Hebamme in der Steuererklärung: So geht
- Häufige Fragen und Antworten
- Kann ich die Fahrkosten zur Hebamme auch dann absetzen, wenn ich eine private Krankenversicherung habe?
- Kann ich die Fahrkosten zur Hebamme auch dann absetzen, wenn ich die Hebamme selbst bezahlt habe?
- Wie lange muss ich die Belege für die Fahrkosten aufbewahren?
- Gibt es eine Höchstgrenze für die absetzbaren Fahrkosten?
- Welche weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt sind absetzbar?
- Fazit
Fahrkosten Hebamme: Wie sind sie absetzbar?
Die Fahrkosten zur Hebamme können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Welche Fahrkosten sind absetzbar?
Absetzbar sind alle Fahrten zur Hebamme, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen. Dazu gehören beispielsweise:
- Fahrten zu Vorsorgeuntersuchungen
- Fahrten zu Geburtsvorbereitungskursen
- Fahrten zu Hausbesuchen der Hebamme
- Fahrten zur Nachsorge
Es ist wichtig, dass die Fahrten notwendig sind und nicht nur aus Bequemlichkeit erfolgen. Die Kosten für Fahrten zur Hebamme müssen außerdem nachweisbar sein. Dazu gehören beispielsweise:
- Rechnungen von öffentlichen Verkehrsmitteln
- Tankbelege
- Fahrtenbücher
Wie hoch ist die Absetzbarkeit?
Die Höhe der absetzbaren Fahrkosten richtet sich nach der Entfernung zur Hebamme und den gefahrenen Kilometern. Für die Berechnung der Fahrkosten kann die Entfernungspauschale verwendet werden. Die aktuelle Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer.
Fahrkosten Hebamme in der Steuererklärung: So geht
Um die Fahrkosten zur Hebamme in der Steuererklärung geltend zu machen, müssen Sie die Kosten in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen (Anlage Außergew. Belastungen) eintragen. Hierbei ist es wichtig, die Kosten genau zu dokumentieren und die Belege aufzubewahren.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Sammeln Sie alle Fahrtenbelege, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen.
- Berechnen Sie die Fahrkosten mit der Entfernungspauschale.
- Tragen Sie die Kosten in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen (Anlage Außergew. Belastungen) ein.
- Füllen Sie die Steuererklärung vollständig aus und reichen Sie sie beim Finanzamt ein.
Häufige Fragen und Antworten
Kann ich die Fahrkosten zur Hebamme auch dann absetzen, wenn ich eine private Krankenversicherung habe?
Ja, auch wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, können Sie die Fahrkosten zur Hebamme absetzen, wenn die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Kann ich die Fahrkosten zur Hebamme auch dann absetzen, wenn ich die Hebamme selbst bezahlt habe?
Ja, auch wenn Sie die Hebamme selbst bezahlt haben, können Sie die Fahrkosten zur Hebamme absetzen.
Wie lange muss ich die Belege für die Fahrkosten aufbewahren?
Die Belege für die Fahrkosten müssen Sie mindestens vier Jahre lang aufbewahren.
Gibt es eine Höchstgrenze für die absetzbaren Fahrkosten?
Nein, es gibt keine Höchstgrenze für die absetzbaren Fahrkosten.
Welche weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt sind absetzbar?
Neben den Fahrkosten zur Hebamme sind auch weitere Kosten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt absetzbar. Dazu gehören beispielsweise:
- Kosten für Geburtsvorbereitungskurse
- Kosten für Stillberatung
- Kosten für Babytragen
- Kosten für Babynahrung
- Kosten für Windeln
Fazit
Die Fahrkosten zur Hebamme können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Um die Kosten absetzen zu können, müssen Sie die Fahrten genau dokumentieren und die Belege aufbewahren.
Mit den richtigen Informationen und der richtigen Vorgehensweise können Sie sich einen Teil der Kosten für die Schwangerschaft und die Geburt zurückholen.
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