Als Leistungserbringer im Gesundheitswesen benötigen Sie eine IK-Nummer, um mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die IK-Nummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die Ihnen von der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE·IK) vergeben wird. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Beantragung einer IK-Nummer wissen müssen, einschließlich der benötigten Dokumente, der Bearbeitungszeit und der Kosten.
- Was ist eine IK-Nummer?
- Wie beantrage ich eine IK-Nummer?
- Häufig gestellte Fragen
- Kann ein Vertragspartner mehr als eine IK-Nummer haben?
- Ist die Vergabe einer IK-Nummer für die Zulassung notwendig?
- Ist eine Beantragung der IK-Nummer vor der Erteilung der Betriebserlaubnis bzw. Der Praxiszulassung möglich?
- Erfolgen Zahlungen durch die ARGE·IK bzw. Können bei der ARGE·IK Rechnungen eingereicht werden?
- Was ist mit dem Gültigkeitsdatum eines IK gemeint?
- Kann das IK bei einer Änderung der Inhaberverhältnisse (z. B. Gemeinschaftspraxis auf Einzelpraxis, Auflösung einer GbR) beibehalten werden?
- Ich weiß mein IK nicht mehr bzw. Welche Daten sind aktuell zum IK gespeichert?
- Warum wird die Bankverbindung benötigt?
- Was kostet die Beantragung?
- Erhalte ich von der ARGE·IK einen Stempel mit meiner IK?
- Zusätzliche Informationen
Was ist eine IK-Nummer?
Die IK-Nummer ist eine neunstellige Zahl, die für jeden Leistungserbringer im Gesundheitswesen, der mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnet, einzigartig ist. Sie dient der eindeutigen Identifizierung des Leistungserbringers und erleichtert die Abrechnung von Gesundheitsleistungen. Die IK-Nummer ist in § 293 SGB V gesetzlich geregelt und ermöglicht den Krankenkassen, die Abrechnungsdaten eindeutig zuzuordnen. Dies sorgt für mehr Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten.
Aufbau der IK-Nummer
Die IK-Nummer ist wie folgt aufgebaut:
- Ziffer 1-2: „Klassifikation“ – Art der Einrichtung oder die Branche
- Ziffer 3-4: „Regionalbereich“ – Bundesland der Einrichtung
- Ziffer 5-8: „Seriennummer“ – fortlaufende ID
- Ziffer 9: Prüfziffer
Wie beantrage ich eine IK-Nummer?
Die Beantragung einer IK-Nummer ist kostenlos und kann schriftlich bei der ARGE·IK erfolgen. Sie können entweder den zum Download bereitgestellten Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen verwenden oder den Antrag formlos stellen. Der Antrag muss mit einer gültigen Unterschrift versehen sein. Bei einer Namens- oder Adressänderung benötigen Sie zusätzlich einen amtlichen Nachweis, z. B. Eine Meldebescheinigung.
Benötigte Dokumente für den Antrag
Für die formlose Beantragung einer IK-Nummer benötigen Sie folgende Informationen:

- Name bzw. Firmenname und Name des Inhabers
- Anschrift
- Berufs- bzw. Branchenbezeichnung
- Bankverbindung (Bankleitzahl, Konto-Nummer, BIC, IBAN und Kontoinhaber)
- Evtl. Telefon-Nummer
- Evtl. Mobil-Nummer
- Evtl. Fax-Nummer
- Bei Gesellschaften (z. B. GmbH, GbR) evtl. Handelsregister-Nr., Sitz des Amtsgerichts und Geschäftsführer bzw. Die Namen der Gesellschafter
- Unterschrift des Antragstellers (zwingend erforderlich)
Wo beantrage ich eine IK-Nummer?
Die Beantragung einer IK-Nummer erfolgt bei der:

ARGE·IK - Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Alte Heerstrasse 111
53757 Sankt Augustin
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf eine IK-Nummer beträgt in der Regel 10 bis 14 Tage nach Posteingang.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Vertragspartner mehr als eine IK-Nummer haben?
Ja, ein Vertragspartner kann mehr als eine IK-Nummer haben, wenn verschiedene Standorte oder Versorgungsverträge bestehen oder über mehr als eine Bankverbindung Leistungen abgerechnet werden sollen.
Ist die Vergabe einer IK-Nummer für die Zulassung notwendig?
Nein, die Vergabe einer IK-Nummer ist unabhängig von der Zulassung des IK-Inhabers (Abschluss eines Versorgungsvertrages) durch die Sozialversicherungsträger. Sie dient den Sozialversicherungsträgern als Hilfsmittel zur Leistungsabrechnung. Zahlungen erfolgen nur an von Sozialversicherungsträgern zugelassene Vertragspartner.
Ist eine Beantragung der IK-Nummer vor der Erteilung der Betriebserlaubnis bzw. Der Praxiszulassung möglich?
Ja, die IK-Nummer kann vor Erteilung der Betriebserlaubnis bzw. Der Praxiszulassung beantragt werden.
Erfolgen Zahlungen durch die ARGE·IK bzw. Können bei der ARGE·IK Rechnungen eingereicht werden?
Die ARGE·IK vergibt und pflegt die IK und leitet die Daten an die beteiligten Träger der Sozialversicherung weiter. Sie tätigt selbst keine Zahlungen. Diese werden ausschließlich von den beteiligten Trägern der Sozialversicherung durchgeführt. Rechnungen sind nicht bei der ARGE·IK einzureichen, sondern bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger.
Was ist mit dem Gültigkeitsdatum eines IK gemeint?
Dies ist das Datum, ab dem die Neuanlage des IK bzw. Eine Änderung der gespeicherten Daten gültig ist. Bei einer Neuvergabe ist eine Vor- sowie Rückdatierung bis zu zwei Jahren möglich. Bei Änderungen ist nur eine Vordatierung möglich.
Kann das IK bei einer Änderung der Inhaberverhältnisse (z. B. Gemeinschaftspraxis auf Einzelpraxis, Auflösung einer GbR) beibehalten werden?
Nach dem Vergabegrundsatz der ARGE·IK kann das IK beibehalten werden, wenn von dem ausscheidenden inhaber eine Einverständniserklärung zur Weiterführung eingereicht wird. Gleichwohl verlangen einige Sozialversicherungsträger in diesen Fällen die Neuvergabe eines IK.
Ich weiß mein IK nicht mehr bzw. Welche Daten sind aktuell zum IK gespeichert?
Eine Mitteilung des IK’s bzw. Ein Ausdruck der aktuell gespeicherten Daten kann per Post übermittelt werden. Teilen Sie uns für die Suche des IK’s bitte Name, Berufs- oder Branchenbezeichnung und die Anschrift bzw. Für die Übermittlung der aktuell gespeicherten Daten das IK mit.
Warum wird die Bankverbindung benötigt?
Die Bankverbindung wird benötigt, damit die Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger die Zahlungen anweisen können. Wird ein Dienstleister (Abrechnungszentrum) zur Leistungsabrechnung beauftragt, so kann zum IK, sofern mit dem Dienstleister nichts anderes vereinbart ist, dennoch das Geschäftskonto des Leistungsabrechners (IK-Inhabers) gespeichert bleiben. Die Zahlungen der Sozialversicherungsträger werden in der Regel mit dem IK des Dienstleisters getätigt. Bei der Abrechnung durch einen Dienstleister entfällt jedoch nicht die Angabe des IK des Leistungsabrechners.

Was kostet die Beantragung?
Die Beantragung eines IK’s sowie Änderungen zu bestehenden IK’s sind kostenlos.
Erhalte ich von der ARGE·IK einen Stempel mit meiner IK?
Ein Stempel mit der IK wird nicht von der ARGE·IK zur Verfügung gestellt. Leistungserbringer können sich im Fachhandel kostenpflichtig einen Stempel mit ihrer IK erstellen lassen.
Zusätzliche Informationen
Die ARGE·IK bietet auf ihrer Website weitere Informationen zur Beantragung einer IK-Nummer sowie zu den verschiedenen Themen rund um das IK. Sie können die Website der ARGE·IK unter https://www.arge-ik.de/ besuchen.
Wenn Sie noch Fragen zur Beantragung einer IK-Nummer haben, können Sie sich auch telefonisch an die ARGE·IK wenden:
Telefon: +49 30 13001-1340
(Mo - Fr: 9:30 bis 11:30 Uhr, Mo - Do: 100 - 100 Uhr)

Telefax: +49 30 13001-1350
Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen bei der Beantragung Ihrer IK-Nummer weitergeholfen hat. Wenn Sie noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
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