Namensgebung baby: so wählen sie den perfekten namen

Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes Ereignis, das mit viel Freude und Aufregung verbunden ist. Doch neben der Vorfreude auf die ersten Momente mit dem Neugeborenen, steht auch die Frage nach der Namensgebung im Raum. In Deutschland ist die Namenserteilung nach Geburt gesetzlich geregelt und es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Kind seinen Namen erhält. Dieser Artikel erklärt Ihnen alles Wissenswerte zur Namensgebung Ihres Kindes und beantwortet wichtige Fragen rund um die Namenserklärung.

namenserteilung nach geburt - Wie bekomme ich eine Namenserklärung

Inhaltsverzeichnis

Wie funktioniert die Namenserteilung nach Geburt?

Die Namenserteilung erfolgt in Deutschland durch eine Namenserklärung, die beim Standesamt abgegeben wird. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, die den Geburtsnamen des Kindes beeinflussen:

Elterliche Situation

  • Verheiratete Eltern: Tragen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, erhält das Kind diesen Namen als Geburtsnamen.
  • Unverheiratete Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge: Beide Eltern können frei entscheiden, ob das Kind den Namen der Mutter oder des Vaters erhält.
  • Alleinerziehende Mutter: Das Kind erhält den Familiennamen der Mutter als Geburtsnamen. Die Mutter kann jedoch mit Zustimmung des Vaters auch dessen Familiennamen erteilen.

Ausländische Staatsangehörigkeit

Bei ausländischen Staatsangehörigen können zusätzliche Rechtswahlerklärungen erforderlich sein und es können andere Namensführungen möglich sein. Das Standesamt berät Sie in diesem Fall ausführlich.

Die Namenserklärung: Schritt für Schritt erklärt

Die Namenserklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Sie wird wirksam, sobald sie vom Standesamt entgegengenommen wird. Nach der Änderung des Geburtsregistereintrags erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.

Wo wird die Namenserklärung abgegeben?

  • Geburt in Deutschland: Die Namenserklärung wird bei dem Standesamt abgegeben, wo die Geburt beurkundet wurde.
  • Geburt im Ausland: Die Namenserklärung wird bei dem Wohnsitzstandesamt des Kindes abgegeben.
  • Fehlender Inlandswohnsitz: Das Standesamt I in Berlin ist zuständig.

Wichtig: Unwiderruflichkeit der Namenserklärung

Die Namenserklärung für Kinder ist grundsätzlich unwiderruflich. Das bedeutet, dass sie nicht durch eine erneute Erklärung rückgängig gemacht werden kann.

Namensänderung im Laufe des Lebens

Auch nach der Geburt können sich die Namensverhältnisse ändern. In folgenden Situationen kann eine Namensänderung für das Kind notwendig sein:

namenserteilung nach geburt - Was ist eine Namenserteilung

Heirat der Eltern

Wenn die Eltern heiraten und einen Ehenamen bestimmen, erhält das Kind automatisch den Ehenamen als neuen Geburtsnamen, sofern es noch nicht 5 Jahre alt ist.

Ist das Kind älter als 5 Jahre, benötigen die Eltern und das Kind (je nach Alter) eine ausdrückliche Erklärung ( Anschlusserklärung ), um den Geburtsnamen zu ändern. Die Anschlusserklärung ist auch noch möglich, wenn das Kind bereits volljährig ist.

Einbenennung durch die Mutter

Wenn die Mutter einen anderen Mann als den leiblichen Vater heiratet und das Kind den neuen Ehenamen tragen soll, spricht man von einer Einbenennung. In diesem Fall ist auch ein Doppelname aus dem bisherigen Geburtsnamen und dem neuen Ehenamen möglich.

Die Einbenennung ist jedoch nur möglich, wenn die Mutter, der neue Ehemann und das Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das Kind darf noch nicht volljährig oder verheiratet sein.

Gemeinsame Sorgeerklärung nach der Geburt

Wenn unverheiratete Eltern erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge für das Kind erklären und den Geburtsnamen des Kindes neu bestimmen wollen, z. B. Den Namen des Vaters, ist dies innerhalb von 3 Monaten nach Erklärung der gemeinsamen Sorge möglich.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Namen meines Kindes nach der Geburt noch ändern?

Nein, die Namenserklärung für Kinder ist grundsätzlich unwiderruflich. Eine Namensänderung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich, wie zum Beispiel bei Heirat der Eltern oder bei Einbenennung durch die Mutter.

Was passiert, wenn die Eltern sich nicht auf einen Namen einigen können?

In diesem Fall entscheidet das Standesamt. In der Regel erhält das Kind dann den Namen der Mutter.

Kann ich meinem Kind einen Doppelnamen geben?

Ja, ein Doppelname ist möglich. Allerdings müssen die Eltern sich auf den Doppelnamen einigen und dieser muss beim Standesamt angemeldet werden.

Was muss ich beim Standesamt vorlegen, um die Namenserklärung abzugeben?

Sie benötigen die Geburtsurkunde des Kindes, Ihre Personalausweise und gegebenenfalls die Zustimmung des anderen Elternteils.

Wie lange dauert es, bis die Namensänderung wirksam ist?

Die Namensänderung wird wirksam, sobald sie vom Standesamt entgegengenommen wird.

Zusammenfassung: Wichtige Punkte zur Namenserteilung

Die Namenserteilung nach Geburt ist ein wichtiger Schritt, der mit verschiedenen Regelungen verbunden ist. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Die Namenserklärung wird beim Standesamt abgegeben.
  • Der Geburtsname des Kindes hängt von der elterlichen Situation und der Staatsangehörigkeit ab.
  • Die Namenserklärung ist grundsätzlich unwiderruflich.
  • Eine Namensänderung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
  • Das Standesamt berät Sie gerne bei der Namensgebung Ihres Kindes.

Die Namensgebung Ihres Kindes ist eine wichtige Entscheidung, die Sie mit Bedacht treffen sollten. Informieren Sie sich im Vorfeld beim Standesamt über die geltenden Regelungen und lassen Sie sich bei Bedarf beraten.

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