Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Neben der Freude über den neuen Familienzuwachs kommen viele Fragen und Aufgaben auf Sie zu. Eine davon ist der Antrag auf Elterngeld. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Elterngeldantrag, insbesondere den Zeitraum nach der Geburt, in dem Sie Ihren Antrag stellen müssen. Wir klären wichtige Fragen wie: Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Antrag? Was passiert, wenn ich zu spät bin? Wie wird das Elterngeld berechnet? Und wie hoch ist der maximale Elterngeldanspruch?
- Wann muss ich den Elterngeldantrag stellen?
- Wie wird das Elterngeld berechnet?
- Welche Elterngeld-Varianten gibt es?
- Wie wirkt sich die Steuerklasse auf das Elterngeld aus?
- Elterngeld und Steuern
- Häufig gestellte Fragen
- Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
- Was passiert, wenn ich vor der Geburt kein Einkommen hatte?
- Wie wirkt sich Elterngeld auf mein Einkommen aus?
- Kann ich Elterngeld und Mutterschaftsgeld gleichzeitig bekommen?
- Muss ich Elterngeld in der Steuererklärung angeben?
- Wie kann ich mein voraussichtliches Elterngeld berechnen?
Wann muss ich den Elterngeldantrag stellen?
Sie haben drei Monate Zeit, um den Antrag auf Elterngeld nach der Geburt Ihres Kindes bei der zuständigen Stelle zu stellen. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach dem Ende des Mutterschutzes eingereicht werden. Wichtig: Der Zeitraum beginnt nicht mit dem Tag der Geburt, sondern erst nach dem Ende des Mutterschutzes. Der Mutterschutz dauert in der Regel acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen danach.
Es ist empfehlenswert, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da Sie so schneller mit der Auszahlung des Elterngeldes rechnen können. Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen dauern.
Was passiert, wenn ich den Antrag zu spät stelle?
Wenn Sie den Antrag auf Elterngeld versäumt haben, können Sie ihn nachträglich stellen. Allerdings können Sie in diesem Fall Elterngeld nur für die Zeit bekommen, die seit dem Ende des Mutterschutzes bis zum Zeitpunkt der Antragstellung vergangen ist. Das bedeutet, dass Sie für die Zeit, die bereits vergangen ist, kein Elterngeld mehr erhalten.
Es ist daher wichtig, dass Sie den Antrag auf Elterngeld rechtzeitig stellen, um Ihren Anspruch auf die volle Elterngeldzahlung nicht zu verlieren.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen des antragstellenden Elternteils. Dabei wird das sogenannte Elterngeld-Nettoeinkommen zugrunde gelegt. Dieses berechnet sich aus dem Durchschnitt Ihres Einkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt bzw. Vor dem Mutterschutz.
Beispiel: Sie haben in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 000 Euro. Dann erhalten Sie maximal 800 Euro Elterngeld pro Monat. Der maximale Elterngeldanspruch beträgt 800 Euro pro Monat.

Wichtig: Das Elterngeld wird auf maximal 800 Euro pro Monat begrenzt. Das bedeutet, dass Sie auch dann nicht mehr als 800 Euro Elterngeld erhalten, wenn Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen höher ist.
Wie wird das Elterngeld-Nettoeinkommen berechnet?
Um das Elterngeld-Nettoeinkommen zu berechnen, werden vom Bruttoeinkommen zunächst folgende Abzüge vorgenommen:

- Arbeitnehmerpauschbetrag
- Pauschale Steuern
- Pauschale Sozialabgaben
Das so ermittelte Nettoeinkommen wird dann über die letzten zwölf Monate gemittelt. Das Ergebnis ist das Elterngeld-Nettoeinkommen.
Was passiert, wenn ich vor der Geburt kein Einkommen hatte?
Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten, erhalten Sie trotzdem Elterngeld. In diesem Fall wird ein Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat gezahlt.
Welche Elterngeld-Varianten gibt es?
Es gibt verschiedene Elterngeld-Varianten, die Sie wählen können:
Basiselterngeld (BEG)
Das Basiselterngeld ist die klassische Form des Elterngeldes. Es wird maximal 14 Monate lang gezahlt. Die Höhe des Basiselterngeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen. Sie können das Basiselterngeld alleine oder gemeinsam mit Ihrem Partner in Anspruch nehmen.
Elterngeld Plus (EGP)
Elterngeld Plus ist eine verkürzte Variante des Elterngeldes. Sie können es maximal 12 Monate lang in Anspruch nehmen. Der Vorteil von Elterngeld Plus ist, dass Sie höher als beim Basiselterngeld bezahle, aber dafür weniger lange.
Partnerschaftsbonusmonate (PBM)
Partnerschaftsbonusmonate sind eine zusätzliche Variante des Elterngeldes. Sie können diese zusätzlich zum Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beantragen. Die Partnerschaftsbonusmonate dienen dazu, die partnerschaftliche Teilung der Elternzeit zu fördern.
Wie wirkt sich die Steuerklasse auf das Elterngeld aus?
Die Steuerklasse, die Sie vor dem Mutterschutz hatten, spielt eine Rolle bei der Berechnung des Elterngeldes. In der Regel wird die Steuerklasse herangezogen, die auf Ihrem letzten Gehaltszettel vor dem Mutterschutz stand.
Wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt Ihre Steuerklasse gewechselt haben, ist die Steuerklasse maßgeblich, die in diesem Zeitraum am längsten bestand. Für einen Wechsel in eine günstigere Steuerklasse, der zu einem höheren Elterngeldanspruch führt, muss diese mindestens sieben Monate bestanden haben.
Hat sich die Steuerklasse im Bemessungszeitraum mehrmals geändert, gilt die Steuerklasse, die in den meisten Monaten gegolten hat, auch wenn sie weniger als sieben Monate bestand.
Elterngeld und Steuern
Elterngeld ist zwar grundsätzlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Ihr Elterngeld zwar nicht direkt versteuert wird, aber zu Ihrem zu versteuernden Einkommen addiert wird.
Dadurch kann sich der Steuersatz für Ihr Gesamteinkommen erhöhen.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
Die maximale Dauer des Elterngeldes beträgt 14 Monate. Sie können das Elterngeld alleine oder gemeinsam mit Ihrem Partner beziehen.
Was passiert, wenn ich vor der Geburt kein Einkommen hatte?
Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten, erhalten Sie trotzdem Elterngeld. In diesem Fall wird ein Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat gezahlt.
Wie wirkt sich Elterngeld auf mein Einkommen aus?
Elterngeld ersetzt einen Teil Ihres entfallenden Einkommens. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen vor der Geburt.
Kann ich Elterngeld und Mutterschaftsgeld gleichzeitig bekommen?
Nein, Mutterschaftsgeld und Elterngeld dienen demselben Zweck: Beide Leistungen ersetzen das Einkommen. Wenn Sie nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhalten, verkürzt sich der Elterngeldanspruch dementsprechend um diese zwei Monate.
Muss ich Elterngeld in der Steuererklärung angeben?
Ja, Elterngeld muss in der Steuererklärung im Hauptvordruck ESt 1 A unter einkommensersatzleistungen, die dem progressionsvorbehalt unterliegen (Zeile 35) eingetragen werden.
Wie kann ich mein voraussichtliches Elterngeld berechnen?
Sie können Ihren voraussichtlichen Elterngeldanspruch mit dem Elterngeldrechner des Familienministeriums berechnen.
Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen einen umfassenden Überblick über den Elterngeldantrag und den Zeitraum nach der Geburt gegeben hat. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Elterngeldstelle.
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