Familienversicherung: baby-schutz ab geburt 👶

Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes Ereignis, das mit vielen Emotionen und Veränderungen einhergeht. Neben der Freude über den neuen Erdenbürger stehen Eltern jedoch auch vor einigen organisatorischen Aufgaben. Eine davon ist die Krankenversicherung für das Neugeborene.

Inhaltsverzeichnis

Wann beginnt die Familienversicherung?

Die Familienversicherung beginnt mit dem Geburtstag des Kindes. Das bedeutet, dass Ihr Kind ab dem Tag seiner Geburt automatisch in der Familienversicherung mitversichert ist, wenn Sie selbst gesetzlich krankenversichert sind.

Die Familienversicherung ist eine kostenlose Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie ermöglicht es Familienmitgliedern, sich in der Krankenkasse des Hauptversicherten kostenlos mitversichern zu lassen.

Voraussetzungen für die Familienversicherung

Um in der Familienversicherung mitversichert zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert.
  • Ihr Kind ist Ihr leibliches oder adoptiertes Kind.
  • Ihr Kind ist unter 18 Jahren oder student und bezieht keine eigenen Einkünfte.
  • Ihr Kind lebt im gleichen Haushalt wie Sie.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Familienversicherung. So ist beispielsweise eine hauptberufliche Selbstständigkeit ein Ausschlusskriterium.

Familienversicherung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit

Wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind, kann die Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem greifen.

Sie müssen Ihren Lebensunterhalt in erster Linie durch andere Einnahmen als solche aus selbstständiger Tätigkeit bestreiten.

Erhalten Sie zur Förderung einer Existenzgründung einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit, liegt nach dem Recht der Arbeitsförderung eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit vor. In diesem Fall ist die Familienversicherung ausgeschlossen.

beginn der familienversicherung geburt - Ist mein Kind nach der Geburt automatisch versichert

Wie beantrage ich die Familienversicherung für mein Baby?

Sie können die Familienversicherung für Ihr Baby vor oder nach der Geburt beantragen.

Teilen Sie Ihrer Krankenkasse nachträglich Namen und Geburtsdatum Ihres Babys mit. Dies können Sie beispielsweise per E-Mail oder persönlich im nächstgelegenen Servicezentrum tun.

Ist mein Kind nach der Geburt automatisch versichert?

Nein, ein Neugeborenes ist nicht automatisch krankenversichert. Sie müssen Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der Krankenkasse anmelden.

Die Krankenversicherung für das Neugeborene wirkt rückwirkend bis zur Geburt. Das bedeutet, dass Ihr Kind ab dem Tag seiner Geburt versichert ist, auch wenn Sie die Anmeldung erst später vornehmen.

Wo muss das Kind krankenversichert werden?

Die Krankenversicherung Ihres Babys hängt davon ab, wie Sie selbst versichert sind. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten:

Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert

Wenn beide Elternteile Mitglied der GKV sind, wird das gemeinsame Kind kostenlos in der Familienversicherung der GKV aufgenommen.

Beide Elternteile sind privat krankenversichert

Sind beide Elternteile privat versichert, ist eine private Krankenversicherung (PKV) für das Baby abzuschließen.

Im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der Familienversicherung der GKV ist ein eigener Mitgliedsbeitrag für das Neugeborene zu zahlen.

Die Aufnahme in die private Krankenversicherung erfolgt ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung des Babys, wenn es sich um eine Kindernachversicherung handelt. Dabei erhält das Kind die gleichen Konditionen bei der Versicherung wie seine Eltern.

Soll das Kind jedoch bei einer anderen privaten Krankenkasse als die Eltern oder zu einem höherwertigen Tarif versichert werden, kann die Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung fordern.

Manche private Krankenversicherungen lehnen eine solche Kinderalleinversicherung ab.

Ein Elternteil ist gesetzlich, das andere privat versichert

Bei dieser Konstellation können die Eltern entscheiden, ob sie das Neugeborene privat oder gesetzlich versichern.

Der privat versicherte Elternteil muss allerdings mindestens drei Monate Mitglied in seiner Krankenkasse sein.

Für verheiratete Eltern gilt: Eine kostenlose Familienversicherung für das Baby ist in der GKV nicht möglich, wenn der privat versicherte Elternteil als Angestellter mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil und über 212,50 Euro brutto monatlich (Stand 2020) verdient.

Trifft dies auf Ihre Familie zu? Dann können Sie eine freiwillige Versicherung für Babys und Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse abschließen oder das Baby in der privaten Krankenversicherung anmelden.

Der Beitrag für Babys und Kinder ist in der GKV in der Regel höher als in der PKV. Informieren Sie sich vorher also gut über die jeweiligen Konditionen.

Was ist bei nicht verheirateten Eltern zu beachten?

Nicht verheiratete Eltern haben im Vorfeld mehr Formalitäten zu erledigen als verheiratete. So ist zum Beispiel eine Vaterschaftserklärung beim Standesamt zu hinterlegen.

Auf diese folgt eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt. Die Sorgeerklärung ist wichtig, damit der Vater Entscheidungen über die Gesundheitsvorsorge des Babys mit treffen kann.

Diese Formalitäten können Sie als Paar bereits vor der Geburt Ihres Babys erledigen.

Sind Sie beide gesetzlich oder beide privat versichert, gibt es keinen Unterschied zu verheirateten Paaren, was die Krankenversicherung des Babys betrifft.

Ist jedoch einer von Ihnen privat und der andere gesetzlich versichert, können Sie anders als Verheiratete unabhängig von Ihrem Verdienst entscheiden, wo Sie Ihr Neugeborenes versichern möchten.

Kind versichern: weitere wichtige Versicherungen

Die Krankenkasse zählt zu den Pflichtversicherungen. Doch es gibt weitere Möglichkeiten, Ihren Nachwuchs abzusichern.

Private Haftpflichtversicherung

Haben Sie in der privaten Haftpflichtversicherung die Familienversicherung gewählt, ist Ihr Nachwuchs automatisch mitversichert.

Verursacht Ihr Kind einen Sach- oder Personenschaden, greift die Familienhaftpflichtversicherung. Und das, bis Ihr Kind auf eigenen Beinen steht: Die Familienhaftpflichtversicherung schützt es bis zum Abschluss der ersten Lehre oder eines Studiums.

Kinderunfallversicherung & Kinderinvaliditätsversicherung

Natürlich können Sie vieles tun, um Unfälle zu vermeiden. Zum Beispiel, indem Sie Ihre Wohnung kindersicher machen. Aber Kinder wollen die Welt im Sturm entdecken – leider passieren dabei immer mal wieder Unfälle.

Eine Unfallversicherung für Kinder schützt Ihren Nachwuchs vor möglichen Folgen.

Darüber hinaus sichert sie gegen dauerhafte Folgen von Impfschäden, Infektionen und Vergiftungen ab.

Eine gute Unfallversicherung hilft außerdem bei kurzfristigen Folgen – zum Beispiel indem sie Nachhilfegeld für fehlende Schulzeit durch einen Krankenhausaufenthalt zahlt.

Aber auch schwere Unfälle, die in Invalidität münden, sind je nach Vertrag abgesichert.

Sicher ins Leben starten: Versicherungen für Neugeborene

Nach dem Gang zum Standesamt ist die Versicherung für Ihr Baby schnell erledigt. Tipp: Machen Sie sich am besten bereits vor der Geburt Gedanken über sinnvolle Zusatzversicherungen. So haben Sie später mehr Zeit für das, was jetzt wichtig ist: die ersten gemeinsamen Wochen mit dem neuen Familienmitglied genießen.

Muss ich mein Kind bei der gleichen Krankenkasse wie ich selbst anmelden?

Nein, Sie können Ihr Kind bei einer anderen Krankenkasse anmelden, auch wenn Sie selbst bei einer anderen versichert sind. Allerdings ist es in der Regel günstiger, wenn Sie Ihr Kind bei der gleichen Krankenkasse anmelden wie Sie selbst.

Was passiert, wenn ich die Anmeldung meiner Krankenkasse versäume?

Wenn Sie die Anmeldung Ihrer Krankenkasse versäumen, kann es sein, dass Ihr Kind im Krankheitsfall nicht versichert ist. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der Krankenkasse anmelden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung meines Kindes bei der Krankenkasse?

Für die Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse benötigen Sie in der Regel die Geburtsurkunde Ihres Kindes und Ihren Personalausweis.

Kann ich mein Kind auch rückwirkend versichern?

Ja, die Krankenversicherung für Ihr Kind wirkt rückwirkend bis zur Geburt. Das bedeutet, dass Ihr Kind ab dem Tag seiner Geburt versichert ist, auch wenn Sie die Anmeldung erst später vornehmen.

Wann muss ich die Familienversicherung kündigen?

Die Familienversicherung endet automatisch, wenn Ihr Kind 18 Jahre alt wird oder wenn es eine eigene Ausbildung oder ein Studium beginnt und eigene Einkünfte bezieht.

Zusammenfassung

Die Geburt eines Kindes ist ein großer Schritt im Leben. Neben der Freude über den neuen Erdenbürger stehen Eltern vor vielen organisatorischen Aufgaben. Eine davon ist die Krankenversicherung für das Neugeborene.

Die Familienversicherung beginnt mit dem Geburtstag des Kindes und ist eine kostenlose Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ermöglicht es Familienmitgliedern, sich in der Krankenkasse des Hauptversicherten kostenlos mitversichern zu lassen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Familienversicherung. So ist beispielsweise eine hauptberufliche Selbstständigkeit ein Ausschlusskriterium.

Wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind, kann die Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem greifen. Sie müssen Ihren Lebensunterhalt in erster Linie durch andere Einnahmen als solche aus selbstständiger Tätigkeit bestreiten.

Sie können die Familienversicherung für Ihr Baby vor oder nach der Geburt beantragen. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse nachträglich Namen und Geburtsdatum Ihres Babys mit.

Ein Neugeborenes ist nicht automatisch krankenversichert. Sie müssen Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der Krankenkasse anmelden. Die Krankenversicherung für das Neugeborene wirkt rückwirkend bis zur Geburt.

Die Krankenversicherung Ihres Babys hängt davon ab, wie Sie selbst versichert sind. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten:

  • Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert
  • Beide Elternteile sind privat krankenversichert
  • Ein Elternteil ist gesetzlich, das andere privat versichert

Nicht verheiratete Eltern haben im Vorfeld mehr Formalitäten zu erledigen als verheiratete. So ist zum Beispiel eine Vaterschaftserklärung beim Standesamt zu hinterlegen.

Neben der Krankenversicherung gibt es weitere Möglichkeiten, Ihren Nachwuchs abzusichern. Dazu gehören die private Haftpflichtversicherung, die Kinderunfallversicherung und die Kinderinvaliditätsversicherung.

Machen Sie sich am besten bereits vor der Geburt Gedanken über sinnvolle Zusatzversicherungen. So haben Sie später mehr Zeit für das, was jetzt wichtig ist: die ersten gemeinsamen Wochen mit dem neuen Familienmitglied genießen.

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