Wenn Ihr Kind krank ist, ist es verständlich, dass Sie zu Hause bleiben möchten, um sich um es zu kümmern. Doch welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer und welche Pflichten hat Ihr Arbeitgeber? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um das Thema kindkrank und beantwortet die häufigsten Fragen.
Kind krank: Recht auf Freistellung und Kinderkrankengeld
Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um sich um ein krankes Kind zu kümmern. Dieser Anspruch gilt für Kinder unter 12 Jahren und ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.
Anspruch auf Freistellung
Die Anzahl der Freistellungstage ist begrenzt und hängt von der Familiensituation ab:
- Beide Elternteile berufstätig: Jeweils 10 Tage pro Kalenderjahr und Kind.
- Alleinerziehende: 20 Tage pro Kalenderjahr und Kind.
Die Freistellungstage können sowohl hintereinander als auch an verschiedenen Tagen genommen werden. Es besteht jedoch ein gesetzlicher Maximalanspruch von 5 Tagen hintereinander.
Kinderkrankengeld
Für die Freistellungstage erhalten Sie kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber. Stattdessen zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 70% des Bruttolohns, jedoch maximal 90% des Nettolohns.
Einige Arbeitgeber zahlen jedoch freiwillig das volle Gehalt für die Freistellungstage. In diesem Fall erhalten Sie kein Kinderkrankengeld von der Krankenkasse.
Wie melde ich mein Kind krank?
Wenn Ihr Kind krank ist, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber so schnell wie möglich mitteilen. Es ist empfehlenswert, dies telefonisch oder per E-Mail zu tun.
Außerdem benötigen Sie ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Ihr Kind krank ist. Dieses Attest müssen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens am ersten Tag Ihrer Abwesenheit vorlegen.
Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Sie müssen Ihren Arbeitgeber informieren, wenn Sie aufgrund der Erkrankung Ihres Kindes nicht zur Arbeit erscheinen können. Dies gilt sowohl für den Fall, dass Ihr Kind bereits krank ist, wenn Sie zur Arbeit kommen, als auch für den Fall, dass Ihr Kind während des Arbeitstages erkrankt und Sie es von der Schule oder Kita abholen müssen.
Abholung von der Schule oder Kita
Wenn Sie Ihr Kind während der Arbeitszeit von der Schule oder Kita abholen müssen, weil es erkrankt ist, können Sie dies nach §616 BGB problemlos tun. Sie haben in diesem Fall einen Anspruch auf bezahlte Freistellung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um Anspruch auf Freistellung und Kinderkrankengeld zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Kind muss unter 12 Jahren alt sein.
- Es muss sich um ein Kind handeln, das im Haushalt lebt.
- Es darf keine andere Person im Haushalt geben, die sich um das Kind kümmern kann.
- Es muss ein ärztliches Attest vorliegen, das die Erkrankung des Kindes bestätigt.
Was passiert, wenn mein Kind älter als 12 Jahre ist?
Wenn Ihr Kind älter als 12 Jahre ist, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Allerdings können Sie in der Regel auch in diesem Fall zu Hause bleiben, um sich um Ihr Kind zu kümmern, wenn keine andere Möglichkeit der Betreuung besteht.
In diesem Fall sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen und die Situation besprechen. Es ist möglich, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung gewährt.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mein Kind telefonisch krank schreiben lassen?
Ja, seit dem 1Dezember 2023 ist es möglich, Ihr Kind telefonisch krank schreiben zu lassen. Der Arzt kann Ihnen per Telefon bestätigen, dass Sie für die Betreuung Ihres kranken Kindes von der Arbeit fernbleiben müssen. Diese Möglichkeit ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Das Kind muss in der Arztpraxis persönlich bekannt sein.
- Die Krankschreibung per Telefon muss medizinisch vertretbar sein.
- Der Zeitraum der kindkrankschreibung beträgt maximal 5 Kalendertage.
Muss ich meinem Arbeitgeber meinen Krankenschein zeigen?
Ja, Sie müssen Ihrem Arbeitgeber den Krankenschein Ihres Kindes vorlegen. Dies ist notwendig, um den Anspruch auf Kinderkrankengeld zu belegen.
Wie lange kann ich Kinderkrankengeld erhalten?
Sie können maximal 35 Tage pro Kalenderjahr Kinderkrankengeld erhalten. Bei Alleinerziehenden sind es maximal 70 Tage.
Was passiert, wenn ich mein Kind nicht krank schreibe?
Wenn Sie Ihr Kind nicht krank schreiben lassen, haben Sie keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Außerdem riskieren Sie, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die fehlenden Arbeitstage nicht bezahlt.
Was passiert, wenn mein Kind chronisch krank ist?
Wenn Ihr Kind chronisch krank ist, können Sie unter Umständen einen Anspruch auf besondere Unterstützung haben. Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse.
Zusammenfassung
Die Erkrankung eines Kindes kann für Eltern eine große Belastung sein. Es ist wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitnehmer haben und wie Sie sich im Krankheitsfall Ihres Kindes verhalten sollten.
Dieser Artikel hat Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um das Thema kindkrank gegeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder Ihre Krankenkasse wenden.
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